-
"Herbstdepression" in der Chemie- und Pharmaindustrie
-
Explosion mit acht Toten in Neu Delhi: Indiens Regierung kündigt rasche Aufklärung an
-
EuGH-Urteil: Richtlinie zu Mindestlöhnen bleibt größtenteils bestehen
-
Sicherheitsexperte sieht Deutschland schlecht vorbereitet auf Cyberangriffe
-
Zverev Mittwochabend gegen Sinner: "Kann eine Chance haben"
-
Wehrdienst: Röwekamp will Weg der Freiwilligkeit rasch prüfen
-
Zwei Tote bei Unfall auf Bundesstraße in Hessen
-
Aufräumarbeiten nach Taifun auf Philippinen - Zahl der Toten steigt auf 18
-
Upamecano: "Werden richtige Entscheidung treffen"
-
Senat stimmt für Übergangshaushalt: Ende von "Shutdown" in den USA rückt näher
-
Irak wählt neues Parlament
-
Nach 1:9-Debakel: Draisaitls Oilers melden sich zurück
-
NBA: Wagner legt Buzzer Beater zum Sieg auf
-
Wolfsburg trifft in Lyon auf Ex-Spielerin Brand
-
Ter Stegen als WM-Torwart? Nagelsmann nennt Bedingungen
-
Ende von "Shutdown" in den USA rückt näher: Senat stimmt für Ende von Haushaltssperre
-
Ende von "Shutdown" in den USA rückt näher: Senat stimmt Kompromisshaushalt zu
-
Google will "bis dato größten Investitionsplan für Deutschland" vorstellen
-
Landgericht München verkündet Urteil zu Klage der Gema gegen KI-Anbieter OpenAI
-
Europäischer Gerichtshof entscheidet über Mindestlohnrichtlinie
-
BGH verhandelt über Klage Marokkos gegen deutsche Medien in Pegasus-Affäre
-
"Shutdown" in den USA: Senat beginnt mit Abstimmungsprozess zur Verabschiedung von Kompromisshaushalt
-
Britisch-ungarischer Autor David Szalay erhält renommierten Booker-Literaturpreis
-
Kreide-Proteste gegen Regierung in der Slowakei
-
Sinner ohne Probleme zum Auftaktsieg
-
Trump droht Fluglotsen wegen "Shutdown"-Abwesenheit mit Gehaltskürzungen
-
Baur ersetzt Ouédraogo bei der U21
-
Plastikpellets verschmutzen in Massen Strände in England
-
Hainer: Kompany kann eine "Ära wie Pep oder Heynckes prägen"
-
Weihnachtsmarkt in Magdeburg wegen Sicherheitsbedenken vorerst nicht genehmigt
-
Ein Mensch bei Explosion in Allianz-Filiale in Frankreich verletzt
-
Umstrittene Dokumentation: Trump droht BBC mit Klage über eine Milliarde Dollar
-
Bandausrisse: Kombinierer Geiger verpasst Saisonstart
-
Aktuelle Stunde im Bundestag beantragt: Grüne wollen über Klimapolitik debattieren
-
Trump ruft "Woche des Antikommunismus" aus
-
Anwaltskreise: Trump droht BBC mit Klage über eine Milliarde Dollar
-
Beratungen in Jerusalem über weitere Umsetzung des Gaza-Friedensplans
-
Nicht klagen, sondern machen: UN-Klimakonferenz im brasilianischen Belém eröffnet
-
Oberstes Gericht der USA befasst sich nicht mit Klage gegen Homo-Ehe
-
Ermittler entdecken bei Kontrolle in Bayern 31 Schildkröten in Fahrzeug
-
Tod von Zwölfjähriger in Klinik: Haftstrafe für Arzt in Detmold
-
Kryptowährungen: Britische Zentralbank schlägt Rechtsrahmen für Stablecoins vor
-
Frankreichs Ex-Präsident Sarkozy ist wieder auf freiem Fuß
-
Lange Haft und Sicherungsverwahrung wegen Vergewaltigung bewusstloser Frauen
-
Gezielte Verunsicherung? Drohnen über Atomkraftwerk in Belgien gesichtet
-
Druck auf BBC wegen irreführender Doku wächst: Sender will Brief von Trump prüfen
-
Knoten geplatzt: Deutsche U17 furios in die K.o.-Runde
-
Bahn: Verbände und Branche fordern Freigabe von Trassenpreisförderung durch Bundestag
-
DFB-Team: Neuling Ouédraogo ersetzt Amiri
-
Carl weiter ohne Urteil: "Gibt Tage, da möchte ich aufgeben"
Gericht: Abtreibungsgegner dürfen ohne Bannmeile vor Arztpraxis demonstrieren
Abtreibungsgegner dürfen vor Kliniken demonstrieren, wenn Schwangere auf dem Weg dorthin nicht bedrängt werden. Das entschied der bayerische Verwaltungsgerichtshof in München in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss. Die Auflagen für eine Kundgebung von Abtreibungsgegnern in der Nähe einer Arztpraxis in Regensburg waren damit nicht zulässig. (Az. 10 C 25.1591, 10 CS 25.1672)
Das Schwangerschaftskonfliktgesetz schreibt um Abtreibungskliniken keine Bannmeile vor, in der abtreibungskritische Meinungsäußerungen generell verboten sind. Die Beschränkung einer entsprechenden Versammlung nahe einer Arztpraxis in Regensburg ist dem Gerichtsbeschluss zufolge nach dem Gesetz nur zulässig, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass dadurch ein unzulässiger Druck auf Schwangere ausgeübt wird. Dies aber sei im vorliegenden Fall nicht so, befand der Verwaltungsgerichtshof und bestätigte eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Regensburg.
Hintergrund sind von einem Verein von Abtreibungsgegnern bei der Stadt Regensburg angemeldete Kundgebungen etwa 30 bis 40 Meter vor dem Eingang eines Ärztezentrums. Die Stadt machte dafür im Juli zur Auflage, dass die Kundgebungen einen Abstand von mindestens hundert Metern zur Praxis einhalten müssten. Ansonsten seien sogenannte Gehsteigbelästigungen von schwangeren Frauen zu befürchten, die sich im Ärztezentrum zu einer Abtreibung beraten lassen wollten.
Das Verwaltungsgericht Regensburg hielt die Auflagen für unzulässig, weil eine laut Schwangerschaftskonliktgesetz unzulässige Belästigung von Schwangeren nicht zu erwarten sei. Anders als die Stadt Regensburg meine, gebe es um Praxen keine hundert Meter große Bannmeile, in der eine Meinungskundgabe per se untersagt sei. Dem folgte der Verwaltungsgerichtshof. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass Schwangere derart bedrängt würden, dass der Weg zur Praxis zu einem Spießrutenlauf werde. Laut Polizei hätten die Teilnehmer vor allem leise gebetet und keine Passanten angesprochen.
R.Halabi--SF-PST