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Berichte: Vorwurf der Zweckentfremdung von Geldern gegen BSW - Partei dementiert
Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) sieht sich nach Medienberichten mit Vorwürfen konfrontiert, unerlaubt Gelder der Bundestagsgruppe für den Wahlkampf genutzt zu haben. Wie der "Spiegel" und das Portal t-online am Freitag berichteten, geht es um Anzeigen auf der Plattform Google Ads sowie Werbung bei Facebook und Instagram in diesem Jahr. Laut Abgeordnetengesetz ist das sechs Wochen vor der Wahl nur in Ausnahmefällen erlaubt.
Der "Spiegel" berichtete von "mindestens 100 Anzeigen für mehr als 59.000 Euro" auf Google Ads im Februar dieses Jahres, darunter Reden von BSW-Abgeordneten und Clips mit Werbung für das Youtube-Format "Sahra trifft". T-online berichtete unter Berufung auf den Meta-Konzern, zu dem auch Facebook und Instagram gehören, von 83 Anzeigen der Bundestagsgruppe seit Jahresbeginn. Laut Meta belaufen sich die Kosten für diese Werbung auf zwischen 53.000 und 71.000 Euro.
"Sechs Wochen vor der Wahl benötigt eine Fraktion oder Gruppe einen konkreten, parlamentarischen Anlass, Anzeigen zu finanzieren", sagte die Parteienrechtlerin Sophie Schönberger dem "Spiegel". "Das ist beim BSW in keiner Weise ersichtlich." Zu t-online sagte Schönberger außerdem: "Vor der Wahl dürfen Fraktionen und Gruppen nur noch Öffentlichkeitsarbeit betreiben, wenn es einen konkreten Bezug zum Parlamentsgeschehen gibt."
Die BSW-Gruppe im Bundestag wies die Vorwürfe als "falsch" zurück. "Selbstverständlich wird durch die Gruppe BSW im Bundestag keine Wahlwerbung mit öffentlichen Geldern gemacht", erklärte eine Sprecherin auf AFP-Nachfrage. In den sozialen Medien würden "ausschließlich Inhalte mit parlamentarischem Bezug" veröffentlicht. Dass sich diese "auch in der öffentlichen Diskussion wiederfinden, ist normal und versteht sich von selbst".
Die Gruppe BSW im Bundestag sei außerdem erst im Februar 2024 anerkannt worden und baue seitdem ihre Präsenz in den sozialen Medien auf, um über ihre parlamentarische Arbeit zu berichten, fuhr die Sprecherin fort. "Hierfür werden auch Gelder für Werbung aufgewendet."
Gegenüber dem "Spiegel" hieß es auf Nachfrage außerdem, die Sendung "Sahra trifft" sei ein Format der BSW-Bundestagsgruppe und "rechtlich unbedenklich". Dass Wagenknecht diese Sendung bei Youtube zeige, sei "völlig legal".
I.Matar--SF-PST