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Steuerbelastung von Rentnern steigt stetig - Wagenknecht fordert Steuerbefreiung
Rentnerinnen und Rentner sind einer zunehmenden Steuerlast ausgesetzt. Wer im vergangenen Jahr in Rente gegangen ist, muss bei einer monatlichen Rente von 1700 Euro eine jährliche Einkommensteuer von 836 Euro zahlen - bei einem Renteneintritt im Jahr 2005 liegt der Steuerbetrag hingegen nur bei 93 Euro: Dies geht aus einer Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage der BSW-Abgeordneten Sahra Wagenknecht hervor, die AFP am Dienstag vorlag.
Grund dafür ist die seit 2005 erfolgende schrittweise Einführung der Rentenbesteuerung: Jeder Renteneintritts-Jahrgang muss demnach etwas mehr Einkommensteuer zahlen als die vorangegangenen Jahrgänge.
Die Antwort des Ministeriums enthält eine Reihe konkreter Fallbeispiele: Eine Rentnerin oder ein Rentner mit einer Rente von 1500 Euro im Monat muss bei einem Renteneintritt im Jahr 2005 gar keine Steuern zahlen. Wer zehn Jahre später in Rente gegangen ist, zahlt bei derselben Rentenhöhe jedoch 205 Euro im Jahr. Bei einem Renteneintritt 2024 liegt die Summe bei 432 Euro.
Wer 2000 Euro Rente bezieht, muss bei einem Renteneintritt 2005 insgesamt 478 Euro Einkommensteuer zahlen. Bei einem Eintritt 2015 sind es 1121 Euro und bei einem Eintritt im vergangenen Jahr 1537 Euro.
Wagenknecht kritisierte die Einführung der Rentenbesteuerung als "schweren Fehler". Sie forderte gegenüber AFP, alle Renten bis 2000 Euro steuerfrei zu stellen.
"Aufgrund der Rentenbesteuerung ist das Rentenniveau real längst unter 48 Prozent, die ja auch schon viel zu wenig sind", sagte Wagenknecht weiter. "Die Steuer- und Abgabenlast von Rentnern explodiert." Das Versprechen von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), die Renten stabil zu halten, sei angesichts dessen ein "Hohn für Millionen Rentner".
Die sogenannte "nachgelagerte Besteuerung" war 2005 als Teil der damals verabschiedeten Rentenreform eingeführt worden. Die Reform sah vor, dass Aufwendungen für die Altersvorsorge zunehmend steuerfrei wurden - dafür werden aber später die Renteneinkünfte besteuert.
Bei Renten, die 2005 begannen, wurden 50 Prozent der Bruttorente als steuerpflichtiges Einkommen angesetzt. Dieser Anteil steigt schrittweise Jahr für Jahr an - bei einem Renteneintritt ab dem Jahr 2058 muss die volle Rente versteuert werden.
D.AbuRida--SF-PST