-
Deutliches Auftragsplus für Baugewerbe im Juni
-
Pokal-Krawalle: DFB-Spitze nimmt Klubs ins Visier
-
Staatsdefizit steigt im ersten Halbjahr 2026 auf mehr als 71 Milliarden Euro
-
Trotz Irankriegs: Deutsche Wirtschaft im zweiten Quartal um 0,3 Prozent gewachsen
-
"Washington Post" muss geschasste Kolumnistin Karen Attiah wieder einstellen
-
"Genug ist genug": Frühere Fußballstars kritisieren Infantino
-
Medien: Ermittler gehen von mehreren Drohnen bei Vorfall in Leipzig aus
-
Supreme Court macht vorerst Weg frei für Trump-Dekret für erschwerte Briefwahl
-
Winston-Salem: Altmaier erreicht Achtelfinale
-
Vor Kabinettsklausur: CDU-Arbeitnehmer warnen vor sozialer Schieflage
-
Frauen-WM 2027: Auslosung am 11. Dezember in Rio de Janeiro
-
US Open: Federer sorgt für Begeisterung in New York
-
Seeler abgelöst: HSV-Teenie Lemke schnappt sich Altersrekord
-
Kaul erklärt Silber-Rezept: "Diese Restlockerheit braucht man"
-
Wie 2008: Erstligisten geben sich - noch - keine Blöße
-
Die Sport-Höhepunkte am Dienstag, 25. August
-
Studie: Jeder dritte Jugendliche massiv durch Schulstress belastet
-
KI-Songs werden aus Musikcharts in Australien verbannt
-
Menschenrechtsgericht urteilt zu in Türkei inhaftiertem Kulturförderer Kavala
-
Computerspielmesse Gamescom startet in Köln
-
"Zuhause in Deutschland": Steinmeier lädt zu Diskussion über Einwanderung und Integration ein
-
Bundesregierung kommt zu Kabinettsklausur auf Schloss Neuhardenberg zusammen
-
Zwei Monate nach Erdbeben in Venezuela: Zahl der Todesopfer steigt auf über 6500
-
AOK-Chefin plädiert für Finanzausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung
-
Supreme Court billigt vorerst Trump-Dekret für erschwerte Briefwahl
-
In der Verlängerung: Schalke müht sich gegen Halle weiter
-
"Terror-Unterstützer": USA streichen Syrien von Liste
-
Welt- und Europameister Voigtmann beendet DBB-Karriere
-
Bericht: Baerbock wird Professorin in New York
-
London und Kiew schließen Abkommen zur militärischen Nutzung von KI
-
Kolumbiens neuer Präsident kündigt Ausweisung illegaler Migranten an
-
Ukraine und Iran: Wadephul telefoniert mit Rubio
-
Elfer-Drama: Wolfsburg wendet Blamage ab
-
"Wirtschaftskrieg": USA wollen Sanktionen gegen Irans Handelspartner verschärfen
-
Doppelpack Johannesson: Kölner mühen sich in die zweite Runde
-
Ukraine-Partner wollen Militärhilfe für Kiew trotz russischer Drohungen verstärken
-
Saudi-Arabien will in Manga-Vergnügungspark bei Paris investieren
-
Uniper und Equinor schließen Vereinbarung über Gaslieferungen aus Norwegen
-
Norwegens Oberstes Gericht prüft Ölförderlizenzen
-
Prinz Harry zieht sich aus afrikanischer Naturschutzorganisation zurück
-
Ukraine-Partner wollen militärische Unterstützung für Kiew weiter verstärken
-
Macron setzt Handyverbot für Oberstufe in Kraft
-
Abbruch in Pyrenäen: Pogacar wird der Etappensieg "verhagelt"
-
Nach langer Dopingsperre: Vondrousova zieht vor den CAS
-
Verbände fordern Handeln bei Klima- und Hitzeschutz - Hinweis auf Milliardenschäden
-
Handelsstreit mit Kanada: Trump verdoppelt Zölle auf Autos
-
Auto fährt in Bochumer U-Bahntunnel mehrere hundert Meter - keine Verletzten
-
Noosha Aubel: Hur mycket administrativt misslyckande tål Potsdam till?
-
Noosha Aubel: Πόση διοικητική αποτυχία μπορεί να αντέξει ακόμα το Πότσδαμ?
-
Vor Kabinettsklausur: Rufe nach Entscheidungen bei Reformen und Klimaschutz
Sexueller Übergriff und Verleumdung: Berufungsgericht bestätigt Verurteilung Trumps zu Geldstrafe
Wenige Wochen vor dem Amtsantritt von Donald Trump als US-Präsident hat ein Berufungsgericht seine Verurteilung zu einer Geldstrafe wegen eines sexuellen Übergriffs auf die Journalistin E. Jean Carroll bestätigt. Trump habe seinen Vorwurf nicht belegt, dass es in der Vorinstanz Verfahrensfehler gegeben habe, urteilte das dreiköpfige Richtergremium des zuständigen Bundesberufungsgerichts am Montag.
Die Geschworenen eines New Yorker Gerichts hatten Trump vergangenes Jahr nach einem neuntägigen Zivilprozess schuldig gesprochen, 1996 in einem Kaufhaus in Manhattan einen sexuellen Übergriff auf Carroll begangen zu haben. Trump wurde verurteilt, der früheren Kolumnistin des Frauenmagazins "Elle" zwei Millionen Dollar (1,92 Millionen Euro) wegen des sexuellen Übergriffs sowie weitere drei Millionen Dollar wegen Verleumdung zu zahlen.
Trump wies die Anschuldigungen zurück und legte nach seiner Verurteilung Berufung ein. Er argumentierte, zwei Frauen, die ebenfalls aussagten, sie seien Opfer sexueller Übergriffe Trumps geworden, hätten nicht als Zeuginnen in dem Zivilprozess gehört werden dürfen.
Carroll wirft Trump vor, sie 1996 im New Yorker Luxuskaufhaus Bergdorf Goodman in einer Umkleidekabine vergewaltigt zu haben. Ihren Vorwurf machte die langjährige Kolumnistin des Magazins "Elle" erstmals 2019 öffentlich, als Trump Präsident war. Der Republikaner bezichtigte Carroll daraufhin der Lüge und erklärte, sie sei nicht sein "Typ". In den folgenden Jahren warf der Republikaner der Journalistin immer wieder vor, den sexuellen Angriff erfunden zu haben. Außerdem bezeichnete er Carroll als "Verrückte".
In einem anderen Verleumdungsprozess hatten die Geschworenen Trump im Januar verurteilt, 83,3 Millionen Dollar an Carroll zu zahlen. Auch gegen dieses Urteil hat der frühere und künftige US-Präsident Berufung eingelegt.
Der Rechtsstreit mit Carroll ist nicht Trumps einziger juristischer Ärger. Zwei Verfahren der Bundesjustiz gegen Trump wegen Wahlmanipulation sowie wegen Lagerung geheimer Regierungsdokumente in seiner Privatresidenz Mar-a-Lago wurden nach Trumps Sieg bei der Präsidentschaftswahl am 5. November allerdings eingestellt. Zur Begründung hatte der Sonderermittler Jack Smith auf die seit dem Watergate-Skandal gängige Praxis der US-Bundesjustiz verwiesen, amtierende Präsidenten nicht strafrechtlich zu verfolgen.
Abgesehen von diesen Verfahren wurde Trump im Mai wegen der Fälschung von Geschäftsunterlagen zur Vertuschung einer Schweigegeldzahlung an die Porno-Darstellerin Stormy Daniels schuldig gesprochen. Trump ist damit der erste Politiker in der US-Geschichte, der als verurteilter Straftäter ins Weiße Haus einzieht. Der zuständige Richter hatte Mitte Dezember eine Einstellung des Verfahrens abgelehnt, die Verkündung des Strafmaßes allerdings auf unbestimmte Zeit vertagt.
L.AbuTayeh--SF-PST