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EU-Länder müssen Ausländer mit befristetem Aufenthaltsrecht in Ukraine nicht aufnehmen
EU-Staaten müssen ausländischen Vertriebenen aus der Ukraine, die dort nur ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht hatten, keinen Schutz gewähren. Wenn ein Land diesen Schutz freiwillig gewährte, kann es ihn auch wieder zurücknehmen, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg entschied. Es ging um die Niederlande. (Az. C-244/24 u.a.)
Nach Beginn des Ukraine-Kriegs hatte die EU einen Mechanismus eingeführt, nach dem Mitgliedsstaaten ukrainischen Staatsangehörigen und Menschen, die dort unbefristet bleiben durften, vorübergehend Schutz gewähren mussten. Die Niederlande weiteten diesen Schutz zunächst auch auf Menschen mit nur befristetem Aufenthaltstitel für die Ukraine aus. Später nahmen sie das wieder zurück.
Ein Algerier, ein Nigerianer, ein Pakistaner und ein Türke, die vor dem Krieg in der Ukraine gelebt hatten, zogen deswegen vor niederländische Gerichte. Die niederländischen Gerichte fragten den EuGH, ob das niederländische Vorgehen rechtens ist. Das bestätigte dieser nun.
Er wies aber darauf hin, dass Betroffene, denen bereits freiwillig vorübergehender Schutz gewährt wurde, sich so lange in den Niederlanden aufhalten dürfen, wie das Land den Schutz nicht beendet.
J.AbuHassan--SF-PST