-
الأصدقاء الخياليون: كيف تعزز الكائنات غير المرئية القدرات العقلية للأطفال والبالغين
-
Neuköllner Linken-Politiker Ahmed Abed vertrat Ibrahim Ibrahim vor Gericht
-
Susanne Johna kündigt Kandidatur als BÄK-Präsidentin an
-
Die schnellsten Kampfpanzer der Welt: Von 80 km/h und dem Einfluss des Gewichts
-
Schüler des Heisenberg-Gymnasiums erforschen Enzymkinetik am KIT
-
Wetterexperten rechnen mit früherem Schnee als erwartet
-
Nicolas Feuz über KI-Kontroverse: Thélyson Orélien als Sündenbock der Literaturwelt
-
Finanznot in der Kinder- und Jugendmedizin: Ostschweizer Kinderspital nur dank Spenden im Plus
-
Kantonsregierung Zürich blockiert barrierefreie Querungen zugunsten des Autoverkehrs
-
Lando Norris holt Pole-Position im nassen Qualifying zum GP Brasilien
-
Arzt mit 20'000 Franken Lohn: So viel gibt die Familie pro Monat aus
-
Hartmut Graßl: Klimawandel erzwingt neues Zeitalter und US-Wahl als Wendepunkt
-
RB Leipzig lässt Stadionpublikum über die Pausenmusik abstimmen
-
Zolgensma: Novartis untersucht mögliche Verbindung zu Tumorfällen
-
Sarkopenie früh erkennen und Muskelkraft im Alter gezielt erhalten
-
Gesundheitskompetenz: Vier Schritte zu verlässlicheren Entscheidungen
-
KI verändert Softwaretests und erhöht den Bedarf an Qualitätssicherung
-
Calif.io-Exploit umging Apples Blockierungsmodus auf dem iPhone
-
Siri AI erhält mit iOS 27.3 Zugriff auf Dateien und mehr App-Funktionen
-
Powerbanks ab 20.000 mAh im Vergleich: Verbatim vor Anker
-
Softwareupdate bringt älteren VW-ID-Modellen Batterie-Vorkonditionierung
-
McLaren erprobt beim Saisonfinale bereits Lösungen für 2027
Bundesverfassungsgericht weist Beschwerden gegen Prüfpflicht für Gerichtsdolmetscher ab
Gerichtsdolmetscher müssen ab dem Jahr 2027 immer eine Prüfung abgelegt haben. Mit einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss wies das Bundesverfassungsgericht eine hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde ab. Gleiches gilt nach einem weiteren Beschluss auch für eine Vorschrift im Saarland, welche die kommende Prüfpflicht auch auf Übersetzer erstreckt. (Az. 1 BvR 225/24 und 1 BvR 105/24)
Eine Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes sieht vor, dass Dolmetscherinnen und Dolmetscher für Einsätze vor Gericht bundesweit immer eine Dolmetscherprüfung abgelegt haben müssen. Die bisher maßgeblichen Landesregelungen sahen dies nicht einheitlich vor. Das Saarland erstreckte die Neuregelung auch auf Übersetzerinnen und Übersetzer. Fünf Dolmetscherinnen und eine Übersetzerin reichten hiergegen Verfassungsbeschwerden ein. Das Bundesverfassungsgericht wies diese nun als unzulässig ab.
Zur Begründung erklärten die Karlsruher Richter, die Beschwerdeführerinnen hätten zunächst vor den normalen Gerichten klagen müssen. Aber auch die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung hätten sie nicht ausreichend dargelegt. Dies hänge von den genauen Antragserfordernissen und den Inhalten der Prüfungen ab, insbesondere dem zeitlichen Aufwand. Damit und auch mit der Möglichkeit, eine bisherige Prüfung als gleichwertig anerkennen zu lassen, hätten sich die Beschwerdeführerinnen nicht ernsthaft auseinandergesetzt.
M.AlAhmad--SF-PST