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Karlsruhe: Kleine Parteien müssen für Wahlzulassung weiter Unterschriften sammeln
Kleine Parteien müssen weiter eine bestimmte Zahl von Unterschriften sammeln, um an der Bundestagswahl teilnehmen zu können. Eine Klage der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) scheiterte laut einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Die Chancengleichheit der Parteien wird demnach durch die Unterschriftenregelung nicht verletzt. (Az. 2 BvE 15/23 und 2 BvQ 73/24)
Kleine und neue Parteien, die bisher nicht mit mindestens fünf Abgeordneten im Bundestag oder einem Landtag sitzen, müssen für die Zulassung ihrer Landeslisten und Kreiswahlvorschläge jeweils einige hundert bis 2000 Unterschriften von Wahlberechtigten sammeln, die sie unterstützen. Gegen diese Pflicht wehrte sich die ÖDP in dem schon 2023 begonnenen Verfahren, weil das Quorum auch mit dem neuen Wahlrecht nicht abgeschafft wurde. Als klar war, dass die Bundestagswahl vorgezogen wird, reichte sie zusätzlich einen Eilantrag ein. Auch dieser scheiterte nun.
Die Verpflichtung zum Unterschriftensammeln solle die Zahl der zugelassenen Wahlvorschläge reduzieren, erklärte das Gericht. Das sichere den Charakter der Wahl als Integrationsvorgang bei der politischen Willensbildung des Volks. Unterstützungsunterschriften rechtfertigten die Annahme, dass ein Wahlvorschlag überhaupt eine Erfolgschance hat. Der Gesetzgeber darf dem Beschluss zufolge auch Unterschiede machen und Parteien, die schon im Parlament vertreten sind, von dieser Pflicht befreien.
Für die kommende Bundestagswahl müssen Parteien ihren Antrag zur Teilnahme bis zum 7. Januar offiziell einreichen. Das teilte die Bundeswahlleiterin am Dienstag mit. Die Frist ergebe sich aus dem voraussichtlichen Neuwahltermin am 23. Februar. Bis zum 14. Januar entscheidet der Bundeswahlausschuss dann, welche Parteien die nötigen Voraussetzungen für die Teilnahme an der Wahl erfüllen.
Bei Einreichung des Eilantrags im November verwies die ÖDP darauf, dass sie bereits 1982 gegründet wurde - und zwar nicht im Bundestag oder in Landtagen, aber im Europaparlament vertreten ist und mehr als 500 kommunale Mandate innehabe. Sie habe "wenig Verständnis dafür, bei jeder Bundestagswahl immer wieder aufs Neue die Ernsthaftigkeit des Wahlantritts unter Beweis stellen zu müssen".
Auch andere kleine Parteien kritisierten die Regelung bereits. Vor der Bundestagswahl 2021 waren Klagen der Bayernpartei und der Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands (MLPD) gegen das Unterschriftenquorum in Karlsruhe gescheitert. Damals galt noch das alte Wahlrecht. Wegen der Pandemie senkte der Bundestag dann für die Wahl 2021 die notwendige Zahl an Unterschriften.
R.Halabi--SF-PST