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Bundestagswahl: Parteien müssen Teilnahme bis 7. Januar offiziell anmelden
Um bei der Bundestagswahl im Februar antreten zu können, müssen die Parteien dafür bis 7. Januar ihren Antrag offiziell einreichen. Diese Frist teilte die Bundeswahlleiterin am Dienstag mit. Im Bundestag oder in Landtagen vertretene Parteien müssen die sogenannte Beteiligungsanzeige demnach aber nicht einreichen. Bis 14. Januar entscheidet der Bundeswahlausschuss dann, welche Parteien die nötigen Voraussetzungen für die Teilnahme an der Wahl erfüllen.
Die Fristen ergeben sich laut Bundeswahlleiterin aus dem voraussichtlichen Neuwahl-Termin am 23. Februar. Dieser muss aber formal noch von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier angesetzt werden. Steinmeier müsste dafür zunächst den Bundestag auflösen.
Nachdem Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) am Montag die Vertrauensfrage im Bundestag wie erwartet verlor, tauschte sich Steinmeier am Dienstag mit den Fraktionschefs der SPD, Rolf Mützenich, und der Union, Friedrich Merz (CDU) aus. Mit den anderen Fraktionen und Gruppen sind ebenfalls Gespräche geplant.
D.Khalil--SF-PST