-
Deutliches Auftragsplus für Baugewerbe im Juni
-
Pokal-Krawalle: DFB-Spitze nimmt Klubs ins Visier
-
Staatsdefizit steigt im ersten Halbjahr 2026 auf mehr als 71 Milliarden Euro
-
Trotz Irankriegs: Deutsche Wirtschaft im zweiten Quartal um 0,3 Prozent gewachsen
-
"Washington Post" muss geschasste Kolumnistin Karen Attiah wieder einstellen
-
"Genug ist genug": Frühere Fußballstars kritisieren Infantino
-
Medien: Ermittler gehen von mehreren Drohnen bei Vorfall in Leipzig aus
-
Supreme Court macht vorerst Weg frei für Trump-Dekret für erschwerte Briefwahl
-
Winston-Salem: Altmaier erreicht Achtelfinale
-
Vor Kabinettsklausur: CDU-Arbeitnehmer warnen vor sozialer Schieflage
-
Frauen-WM 2027: Auslosung am 11. Dezember in Rio de Janeiro
-
US Open: Federer sorgt für Begeisterung in New York
-
Seeler abgelöst: HSV-Teenie Lemke schnappt sich Altersrekord
-
Kaul erklärt Silber-Rezept: "Diese Restlockerheit braucht man"
-
Wie 2008: Erstligisten geben sich - noch - keine Blöße
-
Die Sport-Höhepunkte am Dienstag, 25. August
-
Studie: Jeder dritte Jugendliche massiv durch Schulstress belastet
-
KI-Songs werden aus Musikcharts in Australien verbannt
-
Menschenrechtsgericht urteilt zu in Türkei inhaftiertem Kulturförderer Kavala
-
Computerspielmesse Gamescom startet in Köln
-
"Zuhause in Deutschland": Steinmeier lädt zu Diskussion über Einwanderung und Integration ein
-
Bundesregierung kommt zu Kabinettsklausur auf Schloss Neuhardenberg zusammen
-
Zwei Monate nach Erdbeben in Venezuela: Zahl der Todesopfer steigt auf über 6500
-
AOK-Chefin plädiert für Finanzausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung
-
Supreme Court billigt vorerst Trump-Dekret für erschwerte Briefwahl
-
In der Verlängerung: Schalke müht sich gegen Halle weiter
-
"Terror-Unterstützer": USA streichen Syrien von Liste
-
Welt- und Europameister Voigtmann beendet DBB-Karriere
-
Bericht: Baerbock wird Professorin in New York
-
London und Kiew schließen Abkommen zur militärischen Nutzung von KI
-
Kolumbiens neuer Präsident kündigt Ausweisung illegaler Migranten an
-
Ukraine und Iran: Wadephul telefoniert mit Rubio
-
Elfer-Drama: Wolfsburg wendet Blamage ab
-
"Wirtschaftskrieg": USA wollen Sanktionen gegen Irans Handelspartner verschärfen
-
Doppelpack Johannesson: Kölner mühen sich in die zweite Runde
-
Ukraine-Partner wollen Militärhilfe für Kiew trotz russischer Drohungen verstärken
-
Saudi-Arabien will in Manga-Vergnügungspark bei Paris investieren
-
Uniper und Equinor schließen Vereinbarung über Gaslieferungen aus Norwegen
-
Norwegens Oberstes Gericht prüft Ölförderlizenzen
-
Prinz Harry zieht sich aus afrikanischer Naturschutzorganisation zurück
-
Ukraine-Partner wollen militärische Unterstützung für Kiew weiter verstärken
-
Macron setzt Handyverbot für Oberstufe in Kraft
-
Abbruch in Pyrenäen: Pogacar wird der Etappensieg "verhagelt"
-
Nach langer Dopingsperre: Vondrousova zieht vor den CAS
-
Verbände fordern Handeln bei Klima- und Hitzeschutz - Hinweis auf Milliardenschäden
-
Handelsstreit mit Kanada: Trump verdoppelt Zölle auf Autos
-
Auto fährt in Bochumer U-Bahntunnel mehrere hundert Meter - keine Verletzten
-
Noosha Aubel: Hur mycket administrativt misslyckande tål Potsdam till?
-
Noosha Aubel: Πόση διοικητική αποτυχία μπορεί να αντέξει ακόμα το Πότσδαμ?
-
Vor Kabinettsklausur: Rufe nach Entscheidungen bei Reformen und Klimaschutz
Urteil zu verwertbarem Vermögen bei Bürgergeld: Kein Toleranzpuffer mehr bei Wohnflächen
Eine nur geringfügige Überschreitung der sogenannten angemessenen Wohnfläche ohne Vorliegen etwaiger Härtefallgründe führt einem Urteil des sächsischen Landesozialgerichts dazu, dass ein selbstgenutztes Hausgrundstück bei der Berechnung von Bürgergeld als verwertbares Vermögen eingestuft werden muss. Das entschied das Gericht in Chemnitz nach Angaben vom Dienstag in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren. (Az. L 7 AS 379/24 B ER)
Das Gericht verwies auf die bei einer Reform des Sozialgesetzbuchs II im vergangenen Jahr erstmals eingeführten klaren gesetzlichen Bestimmungen zu Wohnflächengrenzen bei der Prüfung von Ansprüchen auf Bürgergeld. Demnach gelten selbstgenutzte Hausgrundstücke ab einer Fläche von 140 Quadratmetern und Eigentumswohnungen mit einer Fläche ab 130 Quadratmetern generell als verwertbares Vermögen - wobei sich diese Grenzwerte bei einer Nutzung durch mehr als vier Menschen noch einmal um jeweils 20 Quadratmeter erhöhen.
Größere Wohnflächen sind nur noch ausgenommen, wenn deren Einstufung als verwertbares Vermögen für die Betroffenen einen Härtefall oder eine sogenannte besondere Härte darstellen würde. Einen Toleranzpuffer bei nur geringfügigen Grenzwertüberschreitungen, wie er bis zur Gesetzesänderung praktiziert wurde, ist laut Entscheidung des Landessozialgerichts nicht mehr vorgesehen. Das gehe aus den gesetzlichen Bestimmungen klar hervor.
Im vorliegenden Fall scheiterte der Kläger deshalb gegen die zuständigen Behörden. Er bewohnt nach Gerichtsangaben allein ein Hausgrundstück mit 147 Quadratmetern, welches die zulässige Wohnflächengrenze somit um sieben Quadratmeter überschreitet. In dem Verfahren ging es demnach um die Prüfung von Leistungsansprüchen für die Monate Juli bis Dezember 2024.
Das Gesetz verlangt, dass Menschen vor dem Bezug von Bürgergeld zunächst ihr sogenanntes verwertbares Vermögen einsetzen, um ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Als verwertbar gilt Vermögen oberhalb bestimmter Freibeträge. Geschützt sind unter anderem auch Rücklagen für die eigene Altersversorgung sowie die Ausstattung mit angemessem Hausrat und ein Auto. Im ersten Bezugsjahr gilt zudem ein pauschaler Freibetrag von 40.000 Euro.
Das Bürgergeld entspricht dabei dem ehemaligen Hartz IV beziehungsweise dem Arbeitslosengeld II. Es ist eine staatliche Sozialleistung für prinzipiell erwerbsfähige Menschen, die ihren Lebensunterhalt etwa aufgrund von Arbeitslosigkeit oder andauernder Krankheit nicht selbst bestreiten können. Es wird gezahlt, sofern andere staatliche Sozialleistungen wie etwa das Arbeitslosengeld oder das Sozialgeld nicht greifen oder nicht ausreichen.
K.Hassan--SF-PST