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Arbeitsminister Heil will Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld verdoppeln
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will angesichts der schwächelnden Wirtschaft die Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld deutlich verlängern: Sie soll im kommenden Jahr vorübergehend von maximal zwölf auf maximal 24 Monate steigen. Das geht aus einem entsprechenden Verordnungsentwurf hervor, der AFP am Freitag vorlag. Ohne die neue Regelung sei mit einem "erheblichen Personalabbau" zu rechnen.
Laut Verordnungsentwurf könnten seit Januar 2024 von Kurzarbeit betroffene Betriebe diese Regelung bis Ende 2025 verlängern. Betriebe, die schon seit Herbst oder Winter 2023 von der Kurzarbeit betroffen sind, könnten demnach nach einer Unterbrechung der Kurzarbeit von nicht mehr als zwei zusammenhängenden Monaten diese wiederaufnehmen.
Die Zahl der Kurzarbeitenden sei von August auf September von 175.000 auf 268.000 "erheblich" gestiegen, argumentierte das Arbeitsministerium unter Berufung auf vorläufige und hochgerechnete Daten. Im Vergleich zum Vorjahr gab es demnach im September 76 Prozent mehr Kurzarbeitende - im Vergleich zum September 2022 habe sich die Zahl fast verdreifacht.
"Für viele der aktuell von Kurzarbeit betroffenen Betriebe bedarf es aufgrund der allgemeinen wirtschaftlichen Situation, der geopolitischen Unsicherheiten und der parallel verlaufenden strukturellen Veränderungen eine darüberhinausgehende Planungssicherheit, um Arbeitslosigkeit möglichst zu vermeiden", heißt es in dem Entwurf. Er wurde laut Ministerium am Donnerstag in die Ressortabstimmung gegeben.
Ohne die Verlängerung "kann davon ausgegangen werden, dass es zu einem erheblichen Personalabbau bei den von Kurzarbeit betroffenen Betrieben kommen würde", warnte das Ministerium. Die betroffenen eingearbeiteten Beschäftigten würden arbeitslos und die Betriebe müssten nach Wegfall des Arbeitsausfalls in die Neueinstellung und Einarbeitung neuer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer investieren.
Zuletzt in der Corona-Krise hatte Kurzarbeit Millionen von Menschen in Deutschland vor der Arbeitslosigkeit bewahrt - die Regierung hatte den Zugang stark vereinfacht. Seit Anfang 2024 gelten wieder die Vorkrisen-Regeln, wonach mindestens ein Drittel der Beschäftigten in einem Betrieb von Kurzarbeit betroffen sein müssen. Das Kurzarbeitergeld wird von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt; Beschäftigte erhalten in der Regel 60 Prozent ihres Nettolohns.
N.Shalabi--SF-PST