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Rechte Anschlagsserie in Berlin-Neukölln: Mehrjährige Haftstrafen für Angeklagte
Jahre nach dem Ende einer rechtsextremen Anschlagsserie im Berliner Bezirk Neukölln sind die Angeklagten in einem Berufungsverfahren zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Das Landgericht Berlin sprach sie am Donnerstag unter anderem der zweifachen Brandstiftung, mehrerer Sachbeschädigungen und der Störung des öffentlichen Friedens schuldig. Der Angeklagte Sebastian T. wurde zu dreieinhalb Jahren Freiheitsstrafe, Tilo P. zu zwei Jahren und zehn Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.
Bezüglich der Brandstiftungen sah es die Kammer als erwiesen an, dass die beiden 2018 die Autos des Linken-Politikers Ferat Kocak und eines Neuköllner Buchhändlers anzündeten. Sie hätten die beiden zuvor ins Visier genommen und beobachtet, so die Vorsitzende Richterin Susann Wettley in ihrer Urteilsbegründung.
In der Nacht zum 1. Februar habe T. jeweils das Feuer gelegt, während P. die Umgebung gesichert habe, so Wettley. Beide Fahrzeuge brannten völlig aus, im Fall von Kocak auch das Carport, unter dem das Auto stand.
Mit dem Strafmaß blieb das Gericht etwas hinter dem Antrag der Staatsanwaltschaft zurück. Diese hatte für T. eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und für P. eine Strafe von drei Jahren und sieben Monaten gefordert. Die Verteidigung hatte Freisprüche für ihre Mandaten gefordert.
Mit der Anschlagsserie, die von 2016 bis 2019 stattgefunden haben soll, befasst sich auch ein Untersuchungsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses. Das Landeskriminalamt geht von insgesamt rund 70 Straftaten aus, darunter 14 Brandstiftungen. Offenbar sollten damit Menschen eingeschüchtert werden, die sich gegen Rechtsextremismus engagieren.
Das Gericht sah in den vorangegangenen Prozessen gegen P. und T., die im Dezember 2022 beziehungsweise im Februar 2023 zu Ende gingen, den Vorwurf der Brandstiftung nicht hinreichend belegt. P. und T. wurden lediglich für das Anbringen von rechtsextremen Schmierereien und Aufklebern wegen Sachbeschädigung verurteilt.
Die Generalstaatsanwaltschaft hatte die Ermittlungen 2020 an sich gezogen, weil der Verdacht bestand, dass ein Staatsanwalt mit der AfD sympathisierte. Nach den Urteilen des Landgerichts legte sie Berufung ein. Dies tat auch die Verteidigung der Angeklagten.
C.Hamad--SF-PST