-
Medien: Bayern auch zum Ligastart ohne Musiala
-
Warnung vor AfD-Regierung: Bildschirm bei MDR-Sendung in Sachsen-Anhalt schwarz
-
Merz bekennt sich vor Kabinettsklausur zu Kampf gegen Klimawandel
-
Menschenrechtsgericht fordert Freilassung des in der Türkei inhaftierten Kulturförderers Kavala
-
Deutsche Wirtschaft zeigt sich deutlich widerstandsfähiger als erwartet
-
Ifo-Institut: Stimmung bei deutschen Unternehmen im August aufgehellt
-
Kühlschrank für Menschen soll japanische Arbeiter vor Hitze schützen
-
Deutliches Auftragsplus für Baugewerbe im Juni - Branche sieht noch keine Wende
-
Medienberichte: Weitere Drohne und Sprengstoff nach Vorfall in Leipzig gefunden
-
Müller und Hummels investieren in portugiesischen Erstligisten
-
Rheinland-Pfalz: Ehrlicher 13-Jähriger bringt gefundene 500 Euro zu Polizei
-
Digitale Medien an der Spitze: Freizeit-Monitor 2026 mit klarem Ergebnis
-
Warken vor Klausur: Stärkung des Wirtschaftsstandorts ist zentrale Aufgabe
-
Deutliches Auftragsplus für Baugewerbe im Juni
-
Pokal-Krawalle: DFB-Spitze nimmt Klubs ins Visier
-
Staatsdefizit steigt im ersten Halbjahr 2026 auf mehr als 71 Milliarden Euro
-
Trotz Irankriegs: Deutsche Wirtschaft im zweiten Quartal um 0,3 Prozent gewachsen
-
"Washington Post" muss geschasste Kolumnistin Karen Attiah wieder einstellen
-
"Genug ist genug": Frühere Fußballstars kritisieren Infantino
-
Medien: Ermittler gehen von mehreren Drohnen bei Vorfall in Leipzig aus
-
Supreme Court macht vorerst Weg frei für Trump-Dekret für erschwerte Briefwahl
-
Winston-Salem: Altmaier erreicht Achtelfinale
-
Vor Kabinettsklausur: CDU-Arbeitnehmer warnen vor sozialer Schieflage
-
Frauen-WM 2027: Auslosung am 11. Dezember in Rio de Janeiro
-
US Open: Federer sorgt für Begeisterung in New York
-
Seeler abgelöst: HSV-Teenie Lemke schnappt sich Altersrekord
-
Kaul erklärt Silber-Rezept: "Diese Restlockerheit braucht man"
-
Wie 2008: Erstligisten geben sich - noch - keine Blöße
-
Die Sport-Höhepunkte am Dienstag, 25. August
-
Studie: Jeder dritte Jugendliche massiv durch Schulstress belastet
-
KI-Songs werden aus Musikcharts in Australien verbannt
-
Menschenrechtsgericht urteilt zu in Türkei inhaftiertem Kulturförderer Kavala
-
Computerspielmesse Gamescom startet in Köln
-
"Zuhause in Deutschland": Steinmeier lädt zu Diskussion über Einwanderung und Integration ein
-
Bundesregierung kommt zu Kabinettsklausur auf Schloss Neuhardenberg zusammen
-
Zwei Monate nach Erdbeben in Venezuela: Zahl der Todesopfer steigt auf über 6500
-
AOK-Chefin plädiert für Finanzausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung
-
Supreme Court billigt vorerst Trump-Dekret für erschwerte Briefwahl
-
In der Verlängerung: Schalke müht sich gegen Halle weiter
-
"Terror-Unterstützer": USA streichen Syrien von Liste
-
Welt- und Europameister Voigtmann beendet DBB-Karriere
-
Bericht: Baerbock wird Professorin in New York
-
London und Kiew schließen Abkommen zur militärischen Nutzung von KI
-
Kolumbiens neuer Präsident kündigt Ausweisung illegaler Migranten an
-
Ukraine und Iran: Wadephul telefoniert mit Rubio
-
Elfer-Drama: Wolfsburg wendet Blamage ab
-
"Wirtschaftskrieg": USA wollen Sanktionen gegen Irans Handelspartner verschärfen
-
Doppelpack Johannesson: Kölner mühen sich in die zweite Runde
-
Ukraine-Partner wollen Militärhilfe für Kiew trotz russischer Drohungen verstärken
-
Saudi-Arabien will in Manga-Vergnügungspark bei Paris investieren
Tödlicher Anschlag auf Flüchtlingsheim 1991: Bundesgerichtshof verhandelt im Januar
Mehr als 33 Jahre nach einem tödlichen Brandanschlag auf eine Flüchtlingsunterkunft im saarländischen Saarlouis verhandelt der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe über den Fall. Der BGH setzte den Termin dafür nach Angaben vom Donnerstag auf den 9. Januar fest. Er prüft das Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz, das im Oktober 2023 den damals 52 Jahre alten Peter S. zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten verurteilte. (Az. 3 StR 149/24)
Das Oberlandesgericht sah als erwiesen an, dass der Angeklagte im September 1991 das Asylbewerberheim angezündet hatte. Bei dem Feuer starb der damals 27 Jahre alte Asylbewerber Samuel Yeboah. Die übrigen 20 Menschen im Haus konnten sich in Sicherheit bringen und erlitten dabei teilweise Verletzungen.
S. wurde wegen Mordes in Tateinheit mit besonders schwerer Brandstiftung und mit zwölf Fällen von versuchtem Mord und versuchter besonders schwerer Brandstiftung verurteilt. Gegen das Urteil aus Koblenz legten sowohl der Generalbundesanwalt als auch der Angeklagte sowie vier Nebenkläger Revision beim BGH ein. Bei den Nebenklägern handelt es sich um Bewohner der Unterkunft, die bei dem Brand ihr Leben retten konnten.
Sie wollen letztlich erreichen, dass der Angeklagte auch wegen versuchten Mordes zu ihrem Nachteil verurteilt wird. Das Oberlandesgericht war der Überzeugung, dass der Angeklagte in Bezug auf acht Menschen davon ausgegangen war, dass sich diese rechtzeitig in Sicherheit bringen würden. Sie hielten sich in einem beleuchteten Zimmer nahe de Eingang auf, als er die Unterkunft anzündete. Darum ging das Oberlandesgericht für diese acht Fälle nicht von einem Tötungsvorsatz aus.
Der Generalbundesanwalt fordert, dass der Schuldspruch geändert wird und acht weitere Fälle von versuchtem Mord und versuchter besonders schwerer Brandstiftung umfasst. Er wendet sich außerdem gegen den Strafausspruch.
Der Vorsitzende Richter in Koblenz sprach bei der Urteilsverkündung von einer "besonders verachtenswerten" Tat. Der Angeklagte habe "vor dem Hintergrund seiner rechtsextremistischen Überzeugung aus Hass gegen Ausländern" gehandelt. Der aus einer zerrütteten Familie stammende S. habe damals in der Saarlouiser Skinheadszene "seine Ersatzfamilie" gefunden und "völlig kritiklos" deren rechtsextremistische Ideologie übernommen.
Nach dem Anschlag waren die Ermittlungen zunächst ohne Erfolg geblieben und wurden eingestellt. Der Fall galt als bekanntester ungelöster extremistischer Mordfall Deutschlands. Erst vor rund vier Jahren wurden die Ermittlungen wegen neuer Erkenntnisse wieder aufgenommen, die Bundesanwaltschaft übernahm den Fall.
Dem Koblenzer Urteil zufolge hatte sich der Angeklagte 2007 bei einem Grillabend gegenüber einer Zeugin mit der Tat gebrüstet und gesagt: "Das war ich, und sie haben mich nie erwischt." Nachdem die Zeugin 2019 erfahren hatte, dass bei dem Anschlag ein Mensch getötet worden war, wandte sie sich an die Behörden. Anfang April 2022 folgte die Festnahme.
X.AbuJaber--SF-PST