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Bundesverwaltungsgericht: Bibliotheken in Nordrhein-Westfalen dürfen sonntags öffnen
Öffentliche Bibliotheken in Nordrhein-Westfalen dürfen sonntags weiter öffnen. Die entsprechende Verordnung gilt nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig vom Mittwoch weiter. Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi ging dagegen vor, hatte aber nun keinen Erfolg. (Az. BVerwG 8 CN 2.23)
Allerdings entschied das Gericht nicht inhaltlich. Es wies die Revision der Gewerkschaft zurück, weil ihr Antrag wegen Nichteinhaltens einer Frist unzulässig sei. Die nordrhein-westfälische Regelung erlaubt es seit 2019, an Sonn- und Feiertagen Arbeitnehmer in öffentlichen Bibliotheken zu beschäftigen, wenn die Bibliotheken bestimmte kulturelle Funktionen erfüllen.
W.Mansour--SF-PST