-
Neuköllner Linken-Politiker Ahmed Abed vertrat Ibrahim Ibrahim vor Gericht
-
Susanne Johna kündigt Kandidatur als BÄK-Präsidentin an
-
Die schnellsten Kampfpanzer der Welt: Von 80 km/h und dem Einfluss des Gewichts
-
Schüler des Heisenberg-Gymnasiums erforschen Enzymkinetik am KIT
-
Wetterexperten rechnen mit früherem Schnee als erwartet
-
Nicolas Feuz über KI-Kontroverse: Thélyson Orélien als Sündenbock der Literaturwelt
-
Finanznot in der Kinder- und Jugendmedizin: Ostschweizer Kinderspital nur dank Spenden im Plus
-
Kantonsregierung Zürich blockiert barrierefreie Querungen zugunsten des Autoverkehrs
-
Lando Norris holt Pole-Position im nassen Qualifying zum GP Brasilien
-
Arzt mit 20'000 Franken Lohn: So viel gibt die Familie pro Monat aus
-
Hartmut Graßl: Klimawandel erzwingt neues Zeitalter und US-Wahl als Wendepunkt
-
RB Leipzig lässt Stadionpublikum über die Pausenmusik abstimmen
-
Zolgensma: Novartis untersucht mögliche Verbindung zu Tumorfällen
-
Sarkopenie früh erkennen und Muskelkraft im Alter gezielt erhalten
-
Gesundheitskompetenz: Vier Schritte zu verlässlicheren Entscheidungen
-
KI verändert Softwaretests und erhöht den Bedarf an Qualitätssicherung
-
Calif.io-Exploit umging Apples Blockierungsmodus auf dem iPhone
-
Siri AI erhält mit iOS 27.3 Zugriff auf Dateien und mehr App-Funktionen
-
Powerbanks ab 20.000 mAh im Vergleich: Verbatim vor Anker
-
Softwareupdate bringt älteren VW-ID-Modellen Batterie-Vorkonditionierung
-
McLaren erprobt beim Saisonfinale bereits Lösungen für 2027
-
Berlin wird Austragungsort der Handball-Weltmeisterschaft 2029
-
Gregor Gysi fordert Ausschluss von Vanessa Emde aus der Linksfraktion
-
Prozess gegen früheren Lehrer wegen mutmasslicher Vergewaltigung einer Schülerin
-
Berliner Weihnachtsbaum erreicht nach Panne auf der A10 den Gendarmenmarkt
-
Stephen Miller übernimmt nach republikanischer Wahlniederlage Trumps Stabsführung
-
Benzinpreis fällt in der Schweiz erstmals seit August unter zwei Franken
-
Novartis prüft Tumormeldungen nach Behandlungen mit Zolgensma
-
Wenn die Enkelbetreuung Grosseltern an die Belastungsgrenze bringt
-
Ronaldinho und Del Piero begeistern 24.000 Zuschauer im Letzigrund
-
Kürbis-Pancakes bringen herbstliche Aromen auf den Brunchtisch
Senegal als sicherer Herkunftsstaat - Berliner Gericht befragt europäische Richter
Der westafrikanische Senegal ist in Deutschland als sicherer Herkunftsstaat eingestuft - dazu hat das Berliner Verwaltungsgericht dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg Fragen gestellt. Es will nach Angaben vom Mittwoch wissen, ob landesweite Sicherheit für alle Bevölkerungsgruppen Voraussetzung für die Einstufung ist. Das Verwaltungsgericht muss über die Asylklage eines 26 Jahre alten Senegalesen entscheiden.
Wenn ein nationales Gericht in der Europäischen Union unsicher ist, wie EU-Recht auszulegen ist, kann es die Frage dem EuGH vorlegen. Dieser entscheidet dann nicht im konkreten Fall, sondern nur über die Auslegung. Den konkreten Fall entscheidet dann wiederum das nationale Gericht, es ist dabei an die Auslegung des EuGH gebunden.
Das Berliner Verwaltungsgericht wies nun auf verschiedene Probleme hin, die es im Senegal sieht. So sei etwa ein Viertel der Mädchen und Frauen zwischen 15 und 49 Jahren Opfer von Genitalverstümmelung. Trotz Verbots sei auf dem Land die zwangsweise Verheiratung auch von Minderjährigen verbreitet.
Zehntausende Kinder würden in Koranschulen geschickt, wo sie oft auf der Straße betteln müssten. Homosexuelle Handlungen seien strafbar, queere Menschen würden diskriminiert. Außerdem gebe es wegen willkürlicher Verhaftungen und längerer Inhaftierungen Anlass zur Sorge.
Da der Senegal als sicherer Herkunftsstaat eingestuft ist, wird in Asylverfahren erst einmal davon ausgegangen, dass es dort keine Verfolgung und keine unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung gibt. Asylbewerber müssen nachweisen, dass ihnen trotzdem Verfolgung droht.
In manchen anderen EU-Staaten sei der Senegal nicht mehr als sicherer Herkunftsstaat eingestuft, führte das Verwaltungsgericht aus. Es bat den EuGH um Klärung. Dabei will es auch wissen, wie eine Bevölkerungsgruppe definiert wird und unter welchen Voraussetzungen sie als sicher anzusehen ist. Wann der EuGH die Fragen beantwortet, ist noch unklar.
Y.Zaher--SF-PST