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Haftstrafen für Klimaaktivistinnen nach Farbattacke auf Flugzeug auf Sylt
Anderthalb Jahre nach Protestaktionen auf Sylt sind zwei Aktivistinnen der Gruppe Letzte Generation zu Haftstrafen verurteilt worden. Das Amtsgericht Niebüll in Schleswig-Holstein verurteilte am Freitag außerdem zwei männliche Aktivisten zu Geldstrafen. Die Angeklagten hatten im Juni 2023 auf dem Sylter Flughafen ein Privatflugzeug mit oranger Farbe besprüht. So wollten sie auf klimaschädliche Auswirkungen von Privatflügen aufmerksam machen.
Verurteilt wurden sie nun wegen Sachbeschädigung in Tateinheit mit Hausfriedensbruch. Gegen eine 24-Jährige wurde eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten verhängt, gegen eine 22-Jährige eine Strafe von sechs Monaten. Sie wurden nicht zur Bewährung ausgesetzt, weil das Gericht keine positive Sozialprognose sah und nicht erwartete, dass die beiden in Zukunft keine Straftaten mehr begehen. Stattdessen würden die jungen Frauen solche Aktionen weiterhin für notwendig halten, begründete das Gericht seine Entscheidung.
Zwei Männer im Alter von 44 und 62 Jahren sollen Geldstrafen in Höhe von 210 beziehungsweise 160 Tagessätzen zu je zehn Euro zahlen, also insgesamt 2100 beziehungsweise 1600 Euro. In die Strafen wurden teilweise zuvor von anderen Gerichten verhängte Strafen einbezogen. Ein weiterer Angeklagter, der an dem Flughafen Fotos gemacht hatte, wurde freigesprochen.
Das Gericht sah keinen Notstand, der die Tat rechtfertigen könnte. Dass die Aktion den Klimaschutz fördere, sei zweifelhaft, erklärte es. Zwar könne sie vielleicht bei Einzelnen ein Bewusstsein für die Notwendigkeit des Klimaschutzes schaffen, aber nicht die Bundesregierung zum Handeln zwingen. Außerdem gebe es mildere Mittel, um auf die Notwendigkeit von Klimaschutz aufmerksam zu machen. Das Fernziel Klimaschutz und die Geständnisse wertete das Gericht aber zugunsten der Angeklagten.
Aktivistinnen und Aktivisten der Letzten Generation sollten im Juni 2023 auch Löcher auf einem Golfplatz in Hörnum gegraben haben, in die sie symbolisch Bäume pflanzten. Sie waren ursprünglich deswegen angeklagt, das Verfahren wurde aber auf den Antrag der Staatsanwaltschaft hin eingestellt. Dieser Vorwurf falle mit Blick auf weitere zu erwartende Sanktionen nicht erheblich ins Gewicht, erklärte sie.
Das Amtsgericht verhandelte fünf Tage lang nicht in Niebüll, sondern in einer Halle in Itzehoe, wo mehr Platz zur Verfügung stand. Über möglichen Schadenersatz wurde in dem Verfahren nicht verhandelt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Letzten Generation zufolge wurde bereits Berufung eingelegt.
Q.Najjar--SF-PST