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Ältestenrat-Beschluss: Bundestag reduziert Programm bis zur Neuwahl deutlich
Der Bundestag reduziert die Zahl der bisher geplanten Sitzungswochen bis zur Neuwahl deutlich. Dies entschied der Ältestenrat des Bundestages am Freitag in einer Sondersitzung, wie Grünen-Parlamentsgeschäftsführerin Irene Mihalic dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) mitteilte. Grund ist der Zusammenbruch der Ampelkoalition. Die im Dezember geplanten Sitzungswochen - vom 2. bis 6. sowie vom 16. bis 20. Dezember - fänden noch wie geplant statt, so Mihalic.
Am 11. Dezember will Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) seinen Antrag auf die Vertrauensfrage stellen, am 16. Dezember soll darüber im Bundestag debattiert und anschließend namentlich abgestimmt werden. Im neuen Jahr gebe es aber "statt vier Sitzungswochen nur noch eine und dafür zwei Präsenztage am 10. und am 11. Februar", sagte die Grünen-Politikerin.
Demnach findet die Sitzungswoche von 27. bis 31. Januar weiterhin statt; dazu kommen die beiden Präsenztage, an denen das Parlament auch zu einer Plenarsitzung zusammenkommen soll. Entfallen sollen hingegen die erste ursprünglich geplante Sitzungswoche Mitte Januar sowie die beiden Sitzungswochen im Februar (10.-14. und 17.-21. Februar).
Der Beschluss wurde der Grünen-Politikerin zufolge mit den Stimmen von Union, SPD, Grünen und FDP gefasst. Die AfD, die Linke und das BSW hätten gegen die Reduzierung der Sitzungswochen votiert. Letztlich werde die Entscheidung aber im Plenum des Bundestages gefällt.
"Wir arbeiten ansonsten ganz normal weiter", betonte Mihalic gegenüber dem RND zu dem Beschluss des Ältestenrats. Es gebe "ausreichend Zeit für das, was jetzt noch kommen kann. Es geht nichts verloren". Auch die Opposition habe alle Möglichkeiten, ihre Rechte wahrzunehmen - "ihr wird nichts weggenommen".
Die Grünen-Politikerin will beispielsweise noch vor der Neuwahl am 23. Februar ein Bundestagspolizeigesetz verabschieden. Die Gespräche dazu seien "weit gediehen". Bisher ergeben sich die Befugnisse der Bundestagspolizei demnach vor allem aus der Hausordnung und einer Dienstanweisung.
"Diese Rechtsgrundlagen sind sehr dünn", sagte Mihalic dem RND. "Wenn man das Parlament besser schützen wollte, dann bräuchte die Bundestagspolizei etwa bei der Kontrolle der Zugänge konkretere Befugnisse."
H.Jarrar--SF-PST