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Cyberangriffe und Spionage: Verfassungsschutz warnt vor Einflussnahme auf Neuwahl
Desinformation, Cyberangriffe, Spionage: So könnten andere Staaten auf die vorgezogene Bundestagswahl Einfluss nehmen. Vor entsprechenden Gefährdungen warnte das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) am Freitag. Zentrale politische Ereignisse wie die Neuwahl "können stets Zielscheibe von unzulässiger Einflussnahme fremder Mächte werden", heißt es in einer Mitteilung. Diese wollten so ihre strategischen Ziele verfolgen. Einzukalkulieren seien Aktionen der Desinformation und Diskreditierung, Cyberangriffe sowie Spionage und Sabotage.
Als Hauptakteure von "illegitimen Einflussaktivitäten" sieht der Verfassungsschutz ausländische Nachrichtendienste. "Das wohl größte und naheliegendste Interesse", die Wahl zu beeinflussen, schreiben die Verfassungsschützer vor dem Hintergrund des Angriffskriegs gegen die Ukraine dabei Russland zu.
Ziel der Akteure sei es, "Unsicherheiten und Spaltungslinien in der deutschen Gesellschaft zu erzeugen beziehungsweise zu vertiefen". Sie könnten zudem versuchen, die Bereitschaft für die Unterstützung der Ukraine zu mindern. Als "probates Mittel, um Menschen vorsätzlich zu täuschen oder zu beeinflussen", erachtet der Verfassungsschutz Desinformation und Propaganda.
Als weitere Möglichkeit der Einflussnahme werden Cyberangriffe gesehen. Mit dem Stehlen, Manipulieren und Veröffentlichen von Informationen könnten fremde Mächte demnach den Meinungs- und Willensbildungsprozess und so auch die Wahlen beeinflussen. Auch hier wird vor allem vor Russland gewarnt: "Im Umfeld von Wahlen waren in der Vergangenheit vor allem die russischen Angreifergruppierungen APT 28 und Ghostwriter besonders aktiv", schreibt das BfV.
Die Behörde warnt auch vor weiteren Wegen illegitimer Einflussnahme auf den politischen Raum – "über bilaterale Gesprächskanäle, Thinktanks, oder Partnerschaftsvereine wie auch im Rahmen von wirtschaftlicher oder wissenschaftlicher Kooperation". Zudem dürften Sabotageakte auf die kritische Infrastruktur nicht außer Acht gelassen werden.
Zu welchen konkreten Aktivitäten es im Umfeld der Wahl letztendlich komme, sei aber nicht verlässlich vorhersagbar. Der Verfassungsschutz sieht aber ein weites Handlungsfeld ausländischer Akteure: direkte Einflussnahme durch aktive Unterstützung Kandidierender oder Parteien, Diskreditierung anderer Personen und Parteien sowie Diskreditierung des politischen Meinungs- und Willensbildungsprozesses.
Die Verfassungsschützer unterstellen den Akteuren dabei ein opportunistisches Vorgehen - "sie werden versuchen, Ereignisse zu ihrem Vorteil auszunutzen oder in ihre Narrative verstärkend einzubetten". Vorkehrungen wurden aber demnach getroffen: Das BfV habe eine Task Force eingerichtet und stehe im engen Austausch mit den Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder, hieß es.
I.Saadi--SF-PST