-
RB Leipzig lässt Stadionpublikum über die Pausenmusik abstimmen
-
Zolgensma: Novartis untersucht mögliche Verbindung zu Tumorfällen
-
Sarkopenie früh erkennen und Muskelkraft im Alter gezielt erhalten
-
Gesundheitskompetenz: Vier Schritte zu verlässlicheren Entscheidungen
-
KI verändert Softwaretests und erhöht den Bedarf an Qualitätssicherung
-
Calif.io-Exploit umging Apples Blockierungsmodus auf dem iPhone
-
Siri AI erhält mit iOS 27.3 Zugriff auf Dateien und mehr App-Funktionen
-
Powerbanks ab 20.000 mAh im Vergleich: Verbatim vor Anker
-
Softwareupdate bringt älteren VW-ID-Modellen Batterie-Vorkonditionierung
-
McLaren erprobt beim Saisonfinale bereits Lösungen für 2027
-
Berlin wird Austragungsort der Handball-Weltmeisterschaft 2029
-
Gregor Gysi fordert Ausschluss von Vanessa Emde aus der Linksfraktion
-
Prozess gegen früheren Lehrer wegen mutmasslicher Vergewaltigung einer Schülerin
-
Berliner Weihnachtsbaum erreicht nach Panne auf der A10 den Gendarmenmarkt
-
Stephen Miller übernimmt nach republikanischer Wahlniederlage Trumps Stabsführung
-
Benzinpreis fällt in der Schweiz erstmals seit August unter zwei Franken
-
Novartis prüft Tumormeldungen nach Behandlungen mit Zolgensma
-
Wenn die Enkelbetreuung Grosseltern an die Belastungsgrenze bringt
-
Ronaldinho und Del Piero begeistern 24.000 Zuschauer im Letzigrund
-
Kürbis-Pancakes bringen herbstliche Aromen auf den Brunchtisch
-
Miro Muheims Distanztreffer sorgt in der Bundesliga für Aufsehen
-
Geplantes Ende der 50-Euro-Grenze beim Einkauf in Deutschland polarisiert
-
USA setzen Millionenbelohnung für Hinweise zu Irans Atomprogramm aus
-
Maximilian Streule schafft nach Herzoperation den Sprung ins Nationalteam
-
Unfall und brennendes Auto führen auf der A1 bei Härkingen zu Stau
-
Nach Tod von 14 Pferden erhält betroffene Familie mehr als 60.000 Franken
-
Werkstattbrand in Giebenach verursacht hohen Sachschaden
-
Flucht vor Polizei endet in Andwil mit schwerem Unfall an Wohnhaus
-
Chris Paddack führt Samsung Lions mit schwerer Arbeitserloadung in der KBO-Serie
Australische Abgeordnete machen Weg für Social Media ab 16 Jahren frei
In Australien hat das Repräsentantenhaus den Weg für eine strikte Altersbeschränkung für die Nutzung sozialer Netzwerke freigemacht. Die Abgeordneten im Unterhaus stimmten am Mittwoch für einen Gesetzentwurf der Regierung, mit dem eine Altersgrenze von 16 Jahren für die Nutzung von Plattformen wie Facebook, Instagram, Tiktok und Snapchat eingeführt werden soll. Die Pläne müssen nun noch in den australischen Senat.
Die Unternehmen hinter den Plattformen müssen dem Gesetzentwurf zufolge "angemessene Maßnahmen" ergreifen, um Kinder und Teenager unter 16 Jahren an der Einrichtung eines Accounts zu hindern. Versäumen sie das, drohen den Betreibern Geldbußen von bis zu 50 Millionen australische Dollar (knapp 31 Millionen Euro).
Tritt das Gesetz in Kraft, wäre es eins der strengsten Gesetze für Betreiber von Online-Netzwerken überhaupt. Ab Inkrafttreten sollen die Firmen ein Jahr Zeit haben, um Altersbeschränkungen in ihre Angebote einzubauen.
Auf den Weg gebracht hatte die Vorlage Kommunikationsministerin Michelle Rowland. Social-Media-Unternehmen hätten eine Verantwortung für die "Sicherheit und psychische Gesundheit" der Australierinnen und Australier, sagte sie zur Begründung. Premierminister Anthony Albanese hatte zuvor bereits die Wirkung von Instagram und Co. auf Kinder als "Geißel" bezeichnet. Soziale Medien könnten "sozialen Schaden anrichten".
Mit Blick auf die anstehende Abstimmung im Parlament warb er zuletzt noch einmal für die Pläne und rief Eltern auf, sich dahinter zu stellen. Soziale Medien seien nicht nur eine "Plattform für Gruppenzwang", sondern sie schürten auch Ängste und lockten Betrüger an.
Die Pläne sind aber nicht unumstritten. So ist etwa unklar, wie die Regeln im Detail durchgesetzt werden sollen. Außerdem verweisen Kritiker darauf, dass Altersbeschränkungen im Netz leicht zu umgehen seien. Auch ist damit zu rechnen, dass die betroffenen Unternehmen juristisch gegen die Vorgaben vorgehen werden.
Ausnahmen sind unter anderem für Online-Gaming-Plattformen und für Messengerdienste wie Whatsapp vorgesehen. Ausgenommen werden sollen auch Videoplattformen wie Youtube, die Kinder unter 16 Jahren auch für schulische Zwecke nutzen.
D.AbuRida--SF-PST