-
Gewinn von Spielzeughersteller Lego im ersten Halbjahr "besser als erwartet"
-
VW-Chef Blume zu möglichen Stellenstreichungen: "Etwa die Hälfte" in Deutschland
-
Korruptionsverdacht: Früherer armenischer Präsident Kotscharjan festgenommen
-
Baden-Württemberg: Ausgebüxter Papagei macht es sich auf fremdem Balkon gemütlich
-
Cooler Aufritt mit ärztlichem Attest: Nepals Regierungschef darf weiter mit Sonnenbrille ins Parlament
-
TÜV-Verband: E-Autos in Deutschland "auf dem Weg zum Mainstream"
-
Steinmeier wirbt für weitere Zuwanderung - Warnung vor Nationalismus
-
Lobbyranking: Fortschritte bei Transparenz - aber Probleme bei Umsetzung von Regeln
-
VW-Chef Blume trifft auf Beschäftigte - Betriebsrat sieht Vertrauen beschädigt
-
Per Notruf aus fahrendem Auto: Achtjährige stoppt Trunkenheitsfahrt ihrer Mutter
-
Zwei Spiele gesperrt: Bensebaini fehlt BVB bei Pokalauftakt
-
Kanzler ruft trotz wirtschaftlicher Probleme zur Zuversicht auf
-
Merz zu hybriden Angriffen: Urheber werden dafür bezahlen
-
75-Jähriger umfährt Schranken: Tödlicher Bahnunfall in Schleswig-Holstein
-
Medien: Bayern auch zum Ligastart ohne Musiala
-
Warnung vor AfD-Regierung: Bildschirm bei MDR-Sendung in Sachsen-Anhalt schwarz
-
Merz bekennt sich vor Kabinettsklausur zu Kampf gegen Klimawandel
-
Menschenrechtsgericht fordert Freilassung des in der Türkei inhaftierten Kulturförderers Kavala
-
Deutsche Wirtschaft zeigt sich deutlich widerstandsfähiger als erwartet
-
Ifo-Institut: Stimmung bei deutschen Unternehmen im August aufgehellt
-
Kühlschrank für Menschen soll japanische Arbeiter vor Hitze schützen
-
Deutliches Auftragsplus für Baugewerbe im Juni - Branche sieht noch keine Wende
-
Medienberichte: Weitere Drohne und Sprengstoff nach Vorfall in Leipzig gefunden
-
Müller und Hummels investieren in portugiesischen Erstligisten
-
Rheinland-Pfalz: Ehrlicher 13-Jähriger bringt gefundene 500 Euro zu Polizei
-
Digitale Medien an der Spitze: Freizeit-Monitor 2026 mit klarem Ergebnis
-
Warken vor Klausur: Stärkung des Wirtschaftsstandorts ist zentrale Aufgabe
-
Deutliches Auftragsplus für Baugewerbe im Juni
-
Pokal-Krawalle: DFB-Spitze nimmt Klubs ins Visier
-
Staatsdefizit steigt im ersten Halbjahr 2026 auf mehr als 71 Milliarden Euro
-
Trotz Irankriegs: Deutsche Wirtschaft im zweiten Quartal um 0,3 Prozent gewachsen
-
"Washington Post" muss geschasste Kolumnistin Karen Attiah wieder einstellen
-
"Genug ist genug": Frühere Fußballstars kritisieren Infantino
-
Medien: Ermittler gehen von mehreren Drohnen bei Vorfall in Leipzig aus
-
Supreme Court macht vorerst Weg frei für Trump-Dekret für erschwerte Briefwahl
-
Winston-Salem: Altmaier erreicht Achtelfinale
-
Vor Kabinettsklausur: CDU-Arbeitnehmer warnen vor sozialer Schieflage
-
Frauen-WM 2027: Auslosung am 11. Dezember in Rio de Janeiro
-
US Open: Federer sorgt für Begeisterung in New York
-
Seeler abgelöst: HSV-Teenie Lemke schnappt sich Altersrekord
-
Kaul erklärt Silber-Rezept: "Diese Restlockerheit braucht man"
-
Wie 2008: Erstligisten geben sich - noch - keine Blöße
-
Die Sport-Höhepunkte am Dienstag, 25. August
-
Studie: Jeder dritte Jugendliche massiv durch Schulstress belastet
-
KI-Songs werden aus Musikcharts in Australien verbannt
-
Menschenrechtsgericht urteilt zu in Türkei inhaftiertem Kulturförderer Kavala
-
Computerspielmesse Gamescom startet in Köln
-
"Zuhause in Deutschland": Steinmeier lädt zu Diskussion über Einwanderung und Integration ein
-
Bundesregierung kommt zu Kabinettsklausur auf Schloss Neuhardenberg zusammen
-
Zwei Monate nach Erdbeben in Venezuela: Zahl der Todesopfer steigt auf über 6500
Bundesverfassungsgericht: Betreute müssen für Zwangsbehandlung nicht immer in Klinik
Betreute Menschen müssen nicht in jedem Fall stationär ins Krankenhaus, wenn sie zwangsweise medizinisch behandelt werden müssen. Die entsprechende gesetzliche Regelung ist zum Teil mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag entschied. Ausnahmen sind demnach in bestimmten Fällen möglich. (Az. 1 BvL 1/24)
Rechtlich betreut werden Menschen, die wegen Krankheit oder Behinderung nicht alles selbst entscheiden können. Das können zum Beispiel Menschen mit einer schweren psychischen Krankheit sein, mit einer geistigen Behinderung oder mit Demenz. Wenn sie dringend medizinisch behandelt werden müssen, aber nicht einwilligen, können sie zwangsweise behandelt werden.
Dafür gelten hohe Hürden. Zwangsbehandelt werden dürfen Menschen nur dann, wenn die Behandlung unbedingt notwendig ist, weil sonst ein ernster gesundheitlicher Schaden droht, und wenn der Nutzen das Risiko überwiegt. Außerdem muss zuvor versucht werden, die Betroffenen zu überzeugen. Nur wenn sie die Notwendigkeit nicht erkennen oder nicht danach handeln können, darf zwangsweise behandelt werden.
Bislang war vorgeschrieben, dass eine solche Behandlung ausnahmslos in einem Krankenhaus stattfinden muss. Nur um diese Frage ging es in Karlsruhe. Der Betreuer einer Frau mit paranoider Schizophrenie hatte sich an den Bundesgerichtshof (BGH) gewandt. Die Frau musste mehrmals zwangsbehandelt werden.
Der Betreuer wollte, dass ihr die Medikamente gegen die Psychosen - die sie nicht nehmen wollte - in ihrer Wohneinrichtung verabreicht werden dürfen. Die Frau werde in der Klinik retraumatisiert, gab er an. Sie habe teils fixiert werden müssen und einen Spuckschutz bekommen, um zur zwangsweisen Behandlung gebracht zu werden.
Der BGH legte die Frage dem Verfassungsgericht vor. Dieses entschied nun, dass die Regelung bis Ende 2026 geändert werden muss, bis dahin gilt das bisherige Recht. Das Verfassungsgericht definierte die Voraussetzungen für eine ausnahmsweise Behandlung in der Wohneinrichtung. Erstens müsse den Betroffenen in der Klinik eine große Beeinträchtigung ihrer körperlichen Unversehrtheit drohen und dieses Risiko müsse in der Einrichtung deutlich niedriger sein.
Als Beispiel für ein solches Risiko führte das Gericht an, dass Demenzkranke durch einen Ortswechsel extrem verwirrt werden könnten. Im Krankenhaus drohe unter Umständen auch die Ansteckung mit einer Infektionskrankheit. Müssten Betroffene mit körperlichem Zwang dorthin gebracht werden, könnten sie dabei außerdem verletzt werden.
Zweite Voraussetzung für eine mögliche Ausnahme ist, dass die Wohneinrichtung eine gute medizinische Versorgung bietet. Der Krankenhausstandard müsse nahezu erreicht werden, erklärte das Gericht.
Die Frage des BGH bezog sich zwar auf eine frühere Regelung. Die seit 2023 geltende Neuregelung ist aber gleich, über beide entschied das Verfassungsgericht nun. Es betonte, dass ärztliche Zwangsmaßnahmen an strenge Voraussetzungen gebunden und "nur als letztes Mittel zulässig" sind.
Der Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener kritisierte das Urteil scharf. Damit sei auch außerhalb von Kliniken eine zwangsweise Verabreichung von Medikamenten oder eine Fixierung, zum Beispiel zu Hause, gestattet. "Die Schutzpflicht des Staats gegenüber den Bürgern wird mit diesem Urteil auf perfide Weise ins Gegenteil verkehrt", erklärte Vorstandsmitglied René Talbot.
A.AbuSaada--SF-PST