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Mehrjährige Haftstrafen für drei türkische Linksextremisten in Nordrhein-Westfalen
In einem Staatsschutzverfahren hat das Oberlandesgericht Düsseldorf am Montag drei Mitglieder einer türkischen linksextremistischen Gruppe zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Die Angeklagten wurden wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu Freiheitsstrafen zwischen drei Jahren und drei Monaten sowie fünf Jahren verurteilt, wie das Gericht mitteilte. Sie waren demnach leitende Mitglieder der sogenannten Revolutionären Volksbefreiungsfront (DHKP-C) gewesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Ihsan C. übernahm laut den Urteilsfeststellungen spätestens seit Januar 2016 die Rolle als Regionsverantwortlicher für die Gebiete der Region Süd in Deutschland. Dabei gab er Weisungen der übergeordneten Deutschland- und Europaführung weiter und berichtete über die Entwicklungen in den Gebieten. Darüber hinaus organisierte er gefälschte Ausweise für verdeckt handelnde Mitglieder der Vereinigung und beschaffte Geldmittel.
Die mitangeklagte Özgul E. war demnach seit 2003 in der DHKP-C aktiv. 2014 habe sie ein Konzert in Deutschland organisiert, dessen Einnahmen an die DHKP-C gingen. Spätestens ab Januar 2017 übernahm E. eine hochrangige Kaderfunktion innerhalb der DHKP-C in Deutschland. Ob sie dabei als sogenannte Deutschlandverantwortliche tätig war, konnte nicht zweifelsfrei geklärt werden.
Serkan K. war laut Gerichtsurteil ab Sommer 2015 verantwortlich für das Gebiet Hamburg und zeitweise für die Region Nord. Auch er soll Weisungen der übergeordneten Kader weitergegeben haben und an der Beschaffung gefälschter Ausweise beteiligt gewesen sein. Zudem beschaffte auch er Gelder für die DHKP-C.
Die Angeklagten beteiligten sich zudem an diversen Propagandaveranstaltungen - C. und E. bis Februar 2022, K. bis Ende 2018. Seit ihrer Festnahme im Mai 2022 sitzen sie in Untersuchungshaft.
Bei der Strafe berücksichtigte das Gericht die lang andauernde Untersuchungshaft und die Dauer des bereits 2023 gestarteten Gerichtsverfahrens. Die Angeklagten waren zudem in Deutschland nicht vorbestraft. Zu Lasten der Angeklagten sprach die Gefährlichkeit der DHKP-C und die über einen längeren Zeitraum andauernde herausgehobene Stellung der Angeklagten in der Gruppierung.
Die Angeklagten und der Generalbundesanwalt können Revision gegen das Urteil einlegen. Darüber hätte der Bundesgerichtshof zu entscheiden.
Die DHKP-C zielt darauf, den türkischen Staat mit bewaffnetem Kampf zu beseitigen und durch eine marxistisch-leninistische Führung zu ersetzen. Sie beging in der Türkei bereits zahlreiche Anschläge mit Toten und Verletzten. 1998 wurde die Gruppe in Deutschland verboten. Seit 2002 wird sie auf der EU-Terrorliste geführt.
V.AbuAwwad--SF-PST