-
RB Leipzig lässt Stadionpublikum über die Pausenmusik abstimmen
-
Zolgensma: Novartis untersucht mögliche Verbindung zu Tumorfällen
-
Sarkopenie früh erkennen und Muskelkraft im Alter gezielt erhalten
-
Gesundheitskompetenz: Vier Schritte zu verlässlicheren Entscheidungen
-
KI verändert Softwaretests und erhöht den Bedarf an Qualitätssicherung
-
Calif.io-Exploit umging Apples Blockierungsmodus auf dem iPhone
-
Siri AI erhält mit iOS 27.3 Zugriff auf Dateien und mehr App-Funktionen
-
Powerbanks ab 20.000 mAh im Vergleich: Verbatim vor Anker
-
Softwareupdate bringt älteren VW-ID-Modellen Batterie-Vorkonditionierung
-
McLaren erprobt beim Saisonfinale bereits Lösungen für 2027
-
Berlin wird Austragungsort der Handball-Weltmeisterschaft 2029
-
Gregor Gysi fordert Ausschluss von Vanessa Emde aus der Linksfraktion
-
Prozess gegen früheren Lehrer wegen mutmasslicher Vergewaltigung einer Schülerin
-
Berliner Weihnachtsbaum erreicht nach Panne auf der A10 den Gendarmenmarkt
-
Stephen Miller übernimmt nach republikanischer Wahlniederlage Trumps Stabsführung
-
Benzinpreis fällt in der Schweiz erstmals seit August unter zwei Franken
-
Novartis prüft Tumormeldungen nach Behandlungen mit Zolgensma
-
Wenn die Enkelbetreuung Grosseltern an die Belastungsgrenze bringt
-
Ronaldinho und Del Piero begeistern 24.000 Zuschauer im Letzigrund
-
Kürbis-Pancakes bringen herbstliche Aromen auf den Brunchtisch
-
Miro Muheims Distanztreffer sorgt in der Bundesliga für Aufsehen
-
Geplantes Ende der 50-Euro-Grenze beim Einkauf in Deutschland polarisiert
-
USA setzen Millionenbelohnung für Hinweise zu Irans Atomprogramm aus
-
Maximilian Streule schafft nach Herzoperation den Sprung ins Nationalteam
-
Unfall und brennendes Auto führen auf der A1 bei Härkingen zu Stau
-
Nach Tod von 14 Pferden erhält betroffene Familie mehr als 60.000 Franken
-
Werkstattbrand in Giebenach verursacht hohen Sachschaden
-
Flucht vor Polizei endet in Andwil mit schwerem Unfall an Wohnhaus
-
Chris Paddack führt Samsung Lions mit schwerer Arbeitserloadung in der KBO-Serie
Gericht: Bestimmte Umweltdaten zu Nato-Flugplatz Büchel dürfen geheim bleiben
Bestimmte Umweltinformationen über den Nato-Flugplatz Büchel in Rheinland-Pfalz müssen einem Urteil zufolge nicht vollständig herausgegeben werden. Das Verwaltungsgericht Köln lehnte eine entsprechende Klage ab, wie es am Montag mitteilte. Umweltinformationen dürfen demnach geheim bleiben, soweit ihre Bekanntgabe internationale Beziehungen und deutsche Verteidigungsinteressen gefährden könnte. Hintergrund ist die bislang nicht offiziell bestätigte Lagerung von US-Atomwaffen auf dem Bundeswehr-Fliegerhorst bei Büchel im Kreis Cochem-Zell.
Der Kläger verlangte laut Gerichtsangaben Zugang zu Umweltdaten über Luft, Wasser, Boden und radioaktive Strahlung an dem Fliegerhorst. Er argumentierte, dass die Lagerung von Atomwaffen an dem Flugplatz allgemein bekannt sei. Angesichts der damit verbundenen Risiken sah er ein überwiegendes öffentliches Interesse an Umwelt- und Gesundheitsschutz.
Auf Antrag des Klägers gab das Bundesamt jedoch nur einen Teil an Umweltinformationen heraus. Weitere Informationen hielt es wegen Geheimhaltungsinteressen in Hinblick auf internationale Beziehungen und deutsche Verteidigungsinteressen zurück. Es berief sich darauf, dass die vom Kläger vorgebrachte öffentlich bekannte Stationierung von Nuklearstreitkräfte an dem Fliegerhorst offiziell nicht bestätigt sei.
Eine Offenlegung der geheimen Umweltdaten würde nach Auffassung des Bundesamts Maßnahmen zur Standortsicherung und womöglich eine Standortänderung erforderlich machen. Erhöhte radioaktive Strahlung sei vor Ort nach öffentlich einsehbaren Messungen ohnehin nicht festzustellen, argumentierte das Bundesamt.
Das Gericht bestätigte in seiner Entscheidung vom Donnerstag das Geheimhaltungsinteresse. Zur Begründung hieß es, die Verweigerung eines Informationszugangs wegen möglicher Nachteile für die internationalen Beziehungen setze eine Prognose der zuständigen Stelle voraus, die gerichtlich nur begrenzt überprüft werden könne.
Für ihre internationalen Beziehungen habe die Bundesregierung einen großen eigenen Gestaltungsspielraum, führte das Gericht weiter aus. Das Bundesamt habe in zulässiger Weise zwischen allgemein kursierenden Informationen einerseits und offiziell bestätigten Informationen andererseits unterschieden.
Zudem habe es nachvollziehbar dargelegt, dass die Zurückhaltung bestimmter Informationen den Erwartungen der übrigen Nato-Mitgliedsstaaten entspreche. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden. Darüber hätte das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster zu entscheiden.
I.Yassin--SF-PST