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Bundesrat stimmt Steuervorteilen für soziale Vermieter zu
Vermieterinnen und Vermieter, die günstigen Wohnraum für sozial Bedürftige bereitstellen, sollen künftig steuerliche Vorteile erhalten. Der Bundesrat stimmte am Freitag dem sogenannten Jahressteuergesetz zu, in dem die Förderung der Wohngemeinnützigkeit festgeschrieben ist. Damit kann das Gesetz in Kraft treten. Ziel des Vorhabens, das die Ampel-Koalition noch beschlossen hatte, ist es, mehr Menschen mit geringen Einkommen bezahlbares Wohnen zu ermöglichen. Beschlossen wurden auch weitere Steuererleichterungen und -vereinfachungen.
Die Wohngemeinnützigkeit wurde im Jahr 1990 abgeschafft. Im Jahressteuergesetz 2024 ist nun die "Förderung wohngemeinnütziger Zwecke" wieder vorgesehen. Gefördert werden können Unternehmen oder Vereine, die vergünstigt vor allem an Menschen vermieten, deren Einkommen nicht mehr als das Fünf- beziehungsweise - bei Alleinstehenden und Alleinerziehenden - das Sechsfache der Sozialhilfe beträgt.
Das Jahressteuergesetz war im Sommer vom Ampel-Kabinett beschlossen und im Oktober vom Bundestag verabschiedet worden. Die Zustimmung im Bundesrat war nötig, damit es in Kraft treten kann. Darin sind weitere Vereinfachungen und Erleichterungen bei der Steuer vorgesehen. So soll unter anderem die Steuerbefreiung für kleine Solaranlagen für alle Gebäudearten vereinheitlicht werden.
Zudem wurde das steuerfreie Existenzminimum leicht um 180 Euro jährlich angehoben. Künftig liegt der Freibetrag bei der Einkommensteuer somit bei 11.784 Euro im Jahr für Alleinstehende. Für Ehepaare gilt der doppelte Satz. Mit der Erhöhung soll die Inflation ausgeglichen werden.
Q.Najjar--SF-PST