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Bundesgerichtshof bestätigt in Hamburg verhängte Haftstrafe gegen IS-Rückkehrerin
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am Donnerstag die Strafe gegen eine IS-Rückkehrerin bestätigt, die in Hamburg zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt wurde. Die heute 32-Jährige war 2014 mit ihrer damals erst ein Jahr alten Tochter nach Syrien gereist. Dort lebte sie mit ihrem Mann, einem IS-Kämpfer, in einem von der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) kontrollierten Gebiet, wie das Oberlandesgericht der Hansestadt im Februar feststellte. (Az. 3 StR 189/24)
Auch die Frau sei dem IS beigetreten. Sie habe außerdem die ihr vom IS zugedachte Rolle und damit Haushalt und ideologische Kindererziehung übernommen. Dabei habe sie sich den Regeln und Befehlen der Organisation unterworfen. Die Familie sei vom IS alimentiert worden.
Nachdem der Mann von einer Drohne getötet worden war, heiratete die Frau dem Urteil zufolge einen anderen IS-Kämpfer. Später ließ sie sich scheiden. Als sich abgezeichnet habe, dass ihr Wohnort Rakka noch intensiver angegriffen werde, sei sie mit ihren inzwischen drei Kindern in eine andere IS-Hochburg in Syrien gezogen und bis August 2017 dort geblieben. 2018 kehrte sie über die Türkei nach Deutschland zurück.
Das Oberlandesgericht sprach sie der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland in zwei Fällen schuldig, davon in einem Fall in Tateinheit mit Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht für ihre Tochter. Dagegen legte die Angeklagte Revision beim BGH ein.
Dieser ließ die Strafe nun bestehen. Er änderte aber den Schuldspruch und gleichzeitig auch seine Rechtsprechung. Das Oberlandesgericht war im Einklang mit der bisherigen BGH-Rechtsprechung davon ausgegangen, dass hier zwei gleichzeitig abzuurteilende Fälle von Mitgliedschaft in einer Terrorvereinigung vorlägen. In einem davon sei zusätzlich die Fürsorge- und Erziehungspflicht verletzt worden. Das Oberlandesgericht bildete also eine Gesamtstrafe.
Der BGH entschied aber nun, dass alle Betätigungen des Mitglieds für die terroristische Vereinigung grundsätzlich zu einer einzigen Tat verbunden werden. Darum änderte er den Schuldspruch gegen die IS-Rückkehrerin, ließ die vorherige Gesamtstrafe aber in gleicher Höhe als Einzelstrafe bestehen.
R.AbuNasser--SF-PST