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Verlage scheitern mit Klage gegen Newszone-App von Südwestrundfunk
Eine Gruppe von 16 Verlagen ist mit ihrer Zivilklage gegen die Nachrichtenapp Newszone des Südwestrundfunks (SWR) vor dem Landgericht Stuttgart gescheitert. Nach dem am Donnerstag verkündeten Urteil war die Klage der Verleger unbegründet. So sei der Vorhalt der Verlage, die App sei genehmigungsbedürftig, nicht durch das Landgericht, sondern wegen der Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte für das öffentliche Rundfunkrecht dort zu klären.
Den von den Verlagen erhobene Vorwurf, die App sei presseähnlich und verstoße damit gegen das Verbot der Presseähnlichkeit, wies das Gericht zurück. Das Verbot der Presseähnlichkeit beziehe sich nicht auf Presseähnlichkeit einzelner Inhalte, sondern grundsätzlich auf das gesamte Telemedienangebot. Deshalb müsse die Seite Dasding.de des SWR, in welche die App eingebettet ist, für diese Bewertung als Ganzes betrachtet werden. Dasding.de sei aber nicht presseähnlich.
Auch den Klageansatz, dass die App als kostenlos und abofrei beworben werde und damit eine unzulässige Werbung mit Selbstverständlichkeiten vorliege, wies die Zivilkammer zurück. Die Zielgruppe der App - nämlich die jüngere Generation - habe ein Interesse an der Klarstellung der Kosten- und Abofreiheit. Damit sei die Werbung nicht unzulässig.
H.Darwish--SF-PST