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Verurteilung von fünf Klimaaktivisten nach Straßenblockade in Köln rechtskräftig
Zwei Jahre nach einer Straßenblockade in Köln ist die Verurteilung von fünf Teilnehmenden der Gruppe Letzte Generation rechtskräftig. Wie das Oberlandesgericht der nordrhein-westfälischen Stadt am Donnerstag mitteilte, bestätigte es das Urteil des Amtsgerichts. Die beiden Männer und drei Frauen im Alter zwischen 33 und 55 Jahren müssen wegen Nötigung Geldstrafen zahlen.
Wie das Amtsgericht feststellte, hatten sie im November 2022 im Berufsverkehr eine Straße am Rand der Innenstadt blockiert, indem sie sich auf die Fahrbahn setzten. Vier von ihnen klebten jeweils eine Hand mit Sekundenkleber fest. Damit wollten sie gegen die Klimapolitik der Bundesregierung protestieren. Der Verkehr kam zum Erliegen, und es bildete sich ein Stau von einigen hundert Metern. Nach etwa einer Stunde hatte die Polizei die Aktivistinnen und Aktivisten weggetragen.
Das Amtsgericht wertete das Verhalten der fünf Angeklagten im Januar 2024 als Nötigung. Sie hätten Gewalt ausgeübt, die Autos hätten ihre Fahrt nicht fortsetzen können. Außerdem hätte es mildere Mittel gegeben, um ihr Ziel zu erreichen - beispielsweise Demonstrationen oder Gespräche mit Politikern.
Auf zivilen Ungehorsam könnten sie sich nicht berufen, weil die Rechte Dritter beeinträchtigt worden seien. Es gebe keinen sachlichen Bezug zwischen dem Protest gegen die Klimapolitik der Bundesregierung und den beeinträchtigten Verkehrsteilnehmern in Köln.
Das Amtsgericht verhängte Geldstrafen in Höhe von jeweils 30 Tagessätzen. Deren Höhe richtet sich nach dem Einkommen, hier betrug sie zwischen 15 und 60 Euro am Tag. Dagegen legten die Angeklagten Revision beim Oberlandesgericht ein.
Dieses setzte nun für eine Aktivistin die Höhe des Tagessatzes leicht herab, ansonsten ließ es die Strafen bestehen. Die Prüfung des Urteils habe keine Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben, erklärte es. Die Revisionen wurden verworfen.
B.AbuZeid--SF-PST