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Europäischer Gerichtshof: Deutschland muss artenreiche Wiesen besser schützen
Deutschland muss bestimmte Wiesen besser schützen. Die Bundesrepublik habe keine geeigneten Maßnahmen getroffen, um Verschlechterungen dieser Gebiete zu verhindern, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag. Es geht um sogenannte magere Flachlandmähwiesen und Bergmähwiesen, die als Natura-2000-Gebiete geschützt sind. (Az. C-47/23)
Sie sind artenreich und werden wenig gedüngt. Natura 2000 ist ein EU-weites Netzwerk aus Schutzgebieten, das dem Erhalt der biologischen Vielfalt dienen soll. Die EU-Kommission stellte fest, dass zwischen 2006 und 2020 in Deutschland viele geschützte Mähwiesen verloren gegangen seien. Sie klagte vor dem EuGH, weil die Bundesrepublik gegen ihre Verpflichtungen verstoßen habe.
Die Klage hatte nun größtenteils Erfolg. Der EuGH bestätigte, dass diese Mähwiesen in Deutschland signifikant zurückgegangen seien. Deutschland habe keine rechtlich verbindlichen Schutzmaßnahmen gegen Überdüngung und zu frühe Mahd in den geschützten Gebieten ergriffen. Sie würden nicht regelmäßig und konsequent überwacht.
In einem weiteren Punkt wurde die Klage abgewiesen. Die Kommission hatte Deutschland auch vorgeworfen, keine aktualisierten Daten zu diesen Gebieten übermittelt zu haben. Dazu seien die Mitgliedsstaaten allerdings nicht verpflichtet, erklärte der EuGH.
O.Farraj--SF-PST