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Telefon-Überwachung: Union stimmt nach "Ampel"-Aus erstmals mit Rot-Grün
Die Union hat im Bundestag nach dem Ende der Ampel-Koalition erstmals mit der rot-grünen Minderheitsregierung für Gesetzesvorhaben gestimmt. Das Parlament billigte am Donnerstag mit den Stimmen der Abgeordneten von SPD, Grünen, CDU/CSU sowie auch FDP und des BSW eine Änderung der Rechtslage bei der Vererbung von Bauernhöfen. Mit ihr verknüpft in einem sogenannte Omnibus-Gesetz war auch eine Verlängerung der Telekommunikationsüberwachung bei Wohnungseinbruchsdelikten.
Unions-Kanzlerkandidat Friedrich Merz (CDU) hatte der rot-grünen Koalition vor den Neuwahlen im Februar Unterstützung seiner Fraktion bei einigen unaufschiebbaren Vorhaben im Bundestag angeboten. CDU/CSU werde aber nicht der "Auswechselspieler" für die zerbrochene Koalition mit der FDP werden, betonte er am Mittwoch im Bundestag.
Die am Donnerstag verabschiedete Vorlage war im Rechtsausschuss des Bundestags bereits kurz vor dem Bruch der Ampel-Koalition am 6. November im Rechtsausschuss vereinbart worden.
Der CDU-Abgeordnete Carsten Müller warf der früheren Ampel-Koalition vor, in beiden Fällen Entscheidungen auf die lange Bank geschoben zu haben. Es sei gut, "dass dieses Trauerspiel jetzt ein Ende hat", sagte er. In beiden Fällen dränge jetzt die Zeit: Bei der Höfeordnung fehle sonst ab Januar eine Regelung für Erbfälle in vier Bundesländern, bei der Telekommunikationsüberwachung wäre schon nach dem 12. Dezember die Rechtsgrundlage weggefallen.
Die Telefonüberwachung im Fall bestimmter Straftaten wie Banden-, Wohnungseinbruchs- und schwerem Bandendiebstahl wurde nun bis zum 1. Januar 2030 befristet verlängert. CDU-Vertreter Müller kündigte an, die Union werde bei einem Sieg bei der Bundestagswahl "als eine der ersten Maßnahmen" die Befristung aufheben, um die Überwachung von Telefongesprächen und E-Mails dauerhaft für die Strafverfolgungsbehörden möglich zu machen.
Die Änderung der Höfeordnung betrifft nur vier Bundesländer: Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Andere Länder haben eigene Regelungen. Hintergrund der nötigen Änderung war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018 für Bewertungen zur Bemessung der Grundsteuer.
X.Habash--SF-PST