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Korruptionsvorwürfe in AfD Niedersachsen: Landeschef erringt juristischen Sieg
In einem Rechtsstreit um Korruptionsvorwürfe innerhalb der AfD in Niedersachsen hat deren Landeschef Ansgar Schledde einen Sieg errungen. Das Oberlandesgericht in Celle erließ nach Angaben vom Montag ein sogenanntes Versäumnisurteil gegen einen ehemaligen AfD-Politiker, der Schledde in Medieninterviews vorgeworfen hatte, Geld für aussichtsreiche Plätze auf AfD-Kandidatenlisten bei Wahlen verlangt zu haben. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.
Ein Versäumnisurteil erging, weil der beklagte ehemalige AfD-Politiker in dem von Schledde angestrengten Berufungsprozess vor einer Zivilkammer weder selbst erschienen war noch seine Rechtsanwältin geschickt hatte. Schledde beantragte daraufhin nach der mündlichen Verhandlung am vergangenen Mittwoch das Versäumnisurteil. Bei einem solchen Urteil prüft das Gericht nur die Schlüssigkeit der Klage anhand des Vortrags des Klägers.
Der Beklagte darf demnach nun weder wörtlich noch sinngemäß die Behauptung wiederholen, Schledde habe von ihm im Gegenzug für einen guten Listenplatz 4000 Euro in bar oder eine Überweisung in entsprechender Höhe auf ein von ihm verwaltetes "Kriegskassenkonto" gefordert. Das frühere Parteimitglied hat aber zwei Wochen Zeit, gegen das Versäumnisurteil Einspruch zu erheben. Tut der Politiker dies, wird das Verfahren am Oberlandesgerichts Celle weiter fortgesetzt.
Die Vorwürfe rund um die angebliche "Kriegskasse" bei der niedersächsischen AfD sorgen bereits seit längerem für Aufsehen. Im März scheiterte 0Schledde mit einer Unterlassungsklage gegen den Verbreiter vor dem Landgericht Verden. Daraufhin legte er Berufung beim Oberlandesgericht Celle ein.
Das Versäumnisurteil nach dem Nichterscheinen seines Kontrahenten vor Gericht kommentierte Schledde am Montag mit Genugtuung. "Die bösartigen Behauptungen des Beklagten haben sich als das herausgestellt, was sie sind - Falschaussagen, die einzig getätigt wurden, um der AfD Niedersachsen zu schaden", erklärte er. Einem etwaigen Einspruch sehe er "gelassen entgegen".
X.Habash--SF-PST