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Amt des Bundesopferbeauftragten soll gesetzlich verankert werden
Das Amt des Bundesopferbeauftragten soll gesetzlich verankert werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf legte das Bundesjustizministerium am Montag vor. Der Opferbeauftragte ist zentraler Ansprechpartner für Betroffene von terroristischen Anschlägen im Inland. Er setzt sich politisch für deren Belange ein, vermittelt zudem praktische, finanzielle und psychosoziale Hilfe.
Das Amt wurde 2018 durch einen Kabinettsschluss beim Bundesjustizministerium eingerichtet, Amtsinhaber ist aktuell der FDP-Sozialpolitiker Pascal Kober. Der nun veröffentliche Gesetzentwurf soll nicht nicht nur die gesetzliche Grundlage für den Opferbeauftragten schaffen, sondern auch dessen Aufgaben und den Kreis der Betroffenen festlegen. Der Entwurf wurde an Länder und Verbände verschickt, die bis Anfang Dezember Stellung nehmen können. Das Justizministerium setzt damit eine EU-Richtlinie um, die die Sicherstellung der Unterstützung von Terrorismus-Opfern verlangt.
"Terroristische Gewalt fügt Betroffenen schweres Leid zu. Zugleich richtet sie sich auch gegen unsere freiheitliche Gesellschaft als Ganzes", erklärte Justizminister Marco Buschmann (FDP) anlässlich der Veröffentlichung des Gesetzentwurfs. "Als Bundesregierung müssen wir nach Kräften alles dafür tun, um Opfer und Hinterbliebene von terroristischen Anschlägen in Deutschland bestmöglich zu unterstützen."
Die Arbeit des Bundesopferbeauftragten sei dabei ein entscheidender Beitrag. Diese Unterstützung für Betroffene werde nun auf eine gesetzliche Grundlage gestellt, so Buschmann. "Damit gewährleisten wir die dauerhafte und verlässliche Unterstützung von Betroffenen auch in Zukunft."
F.Qawasmeh--SF-PST