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BGH: Kommunen dürfen online keine kostenlosen Stellenanzeigen veröffentlichen
Kommunen dürfen in ihren Internetauftritten keine kostenlosen Stellenanzeigen veröffentlichen. Dies ist eine wettbewerbswidrige "geschäftliche Handlung", die zudem gegen das "Gebot der Staatsferne der Presse" verstößt, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlichten Urteil entschied. (Az. I ZR 142/23)
Im Streitfall hatte der niedersächsische Landkreis Grafschaft Bentheim in seinem Onlineportal eine Jobbörse eingerichtet und Arbeitgebern die Möglichkeit zu kostenlosen Stellenanzeigen gegeben. Dagegen klagte der Verlag der örtlichen "Grafschafter Nachrichten", der neben der Tageszeitung auch ein Anzeigenblatt vertreibt.
Wie schon das Oberlandesgericht Oldenburg gab nun auch der BGH der Klage statt. Die Anzeigen seien eine unzulässige "geschäftliche Handlung", mit welcher der Landkreis in Konkurrenz zu privaten Unternehmen trete, hieß es.
Diesen würden so notwendige Einnahmen entgehen, wogegen der Landkreis nicht auf Einnahmen seines Onlineportals angewiesen sei. Daher verstoße das Angebot kostenloser Stellenanzeigen auch gegen das "Gebot der Staatsferne der Presse". Dass die Anzeigen kostenlos seien, ändere daran nichts.
N.Shalabi--SF-PST