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Schärfere Strafen: Einsatzkräfte sollen besser vor Übergriffen geschützt werden
Einsatzkräfte, aber auch ehrenamtlich Engagierte etwa in der Kommunalpolitik sollen besser vor Übergriffen geschützt werden. Dies sieht eine Änderung des Strafgesetzbuchs vor, die am Mittwoch vom Kabinett beschlossen wurde. Vorgesehen sind schärfere Strafandrohungen und Präzisierungen oder Ausweitungen von Straftatbeständen.
"Wer sich in den Dienst unserer Gesellschaft stellt, verdient unseren besonderen Schutz", erklärte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). "Das gilt im Beruf, zum Beispiel als Rettungskraft oder Polizist, und auch im Ehrenamt, etwa beim Engagement in einer Partei oder Bürgerinitiative." Ausdrücklich solle auch die Nötigung etwa von Mitgliedern eines Gemeinderates oder des Europäischen Parlaments unter Strafe gestellt werden.
"Es ist gut, dass wir das Strafrecht jetzt verschärfen, um diejenigen besser zu schützen, die für unsere Demokratie und unsere Gesellschaft einstehen: Polizeibeamte, Rettungskräfte, Feuerwehrleute, Ehrenamtliche, Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker", betonte auch Innenministerin Nancy Faeser (SPD). Sie sprach von einem wichtigen Stopp-Signal: "Der Rechtsstaat nimmt diese Taten nicht hin und geht hart gegen die Täter vor."
Künftig soll laut Justizministerium strafverschärfend berücksichtigt werden, wenn die Auswirkungen einer Tat "geeignet sind, eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen". Der Schutz von Verfassungsorganen und deren Mitgliedern, der bereits für Bund und Länder gilt, wird auf die kommunale und europäische Ebene erweitert.
Geltende Strafvorschriften wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sollen auf den Schutz von Polizistinnen und Polizisten, Hilfeleistenden der Feuerwehr oder des Katastrophenschutzes erweitert werden, aber auch auf Mitarbeitende von Rettungsdiensten oder ärztlicher Notdienste. Als besonders schwerer Fall soll gewertet werden, wenn jemand Einsatzkräfte in einen Hinterhalt lockt. Dies soll mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden können.
Die Neuregelung sieht auch zusätzliche Kompetenzen für die Bundespolizei vor. Faeser nannte besonders den Einsatz von Elektroschock-Geräten, sogenannten Tasern, "um gefährliche Täter zu stoppen und die Einsatzkräfte selbst zu schützen".
R.Halabi--SF-PST