-
Alex Bodi zum Vizepräsidenten der Konzerngruppe SCANDIC FINANCE berufen
-
اختيار ملك وموكس نيتيروي للكرنفال 2027 في باريتو
-
Großbrand zerstört Schreinerei in Krefeld und schließt Schulzentrum
-
Hornissennest unterbricht Bonner Straßenbahnlinien 61 und 62
-
Falsche Bombendrohungen beeinträchtigen rund zehn Europaflüge
-
RB Leipzig muss gegen Manchester Citys Torjäger Haaland bestehen
-
Spaniens Verkehrsminister Puente tritt nach Zugkatastrophe zurück
-
Christine Bravo zweifelt an der Zukunft von Hanouna und Loustau
-
El-Sayed verteidigt Senatssitz für Demokraten in Michigan
-
Brand bei Berchem verursacht Verspätungen und Zugausfälle
-
Vivienne Jolie-Pitt ändert offiziell ihren Namen
-
Hamburger Senat hält Berechnungen zu Elbtower-Museumsalternativen zurück
-
OnlyFans zeigt Abhängigkeiten in der Plattformökonomie digitaler Sexarbeit
-
Cyberangriff legt digitale Infrastruktur der Universität Leipzig lahm
-
Steinmeier drängt China zu stärkerem Einfluss auf Russland im Ukrainekrieg
-
مستثمرون ومنظمات دولية يطالبون باتفاق عالمي لوقف تطوير الأسلحة ذاتية التشغيل
-
Tucker Carlson verbreitet unbelegte Warnung vor möglichem US-Atomangriff auf Iran
-
الهند تطبق هيكل تأمين المركبات الرباعي في ديسمبر المقبل
-
دمج القطاع الصحي الألماني في استراتيجية الدفاع الشامل
-
Gesundheitswesen soll stärker in deutsche Gesamtverteidigung eingebunden werden
-
Geheimgefängnis bei Kiew nach gewaltsamen Auseinandersetzungen untersucht
-
تفاصيل بيع تذاكر نهائي كأس رابطة الأندية البيروفية بين كريستال وعلينزا أتلتيكو
-
Abdul El-Sayed gewinnt in Michigan und wird erster muslimischer US-Senator
-
إيلون ماسك يسخر من هزيمة الجمهوريين بعد إنفاقه مئات الملايين
-
Reservekraftwerk-Ausschreibung stärkt Marktposition von RWE und LEAG
-
Ermittler durchsuchen Vorstandsbüros der National-Bank
-
Merz sagt Selenskyj weitere Ukraine-Hilfe und europäischen Gipfel zu
-
Trump kündigt Ende des milliardenschweren Israel-Hilfsprogramms an
-
اعتقال مواطن ألباني في إيطاليا لانتهاكه حظر الترحيل
-
Russischer Angriff auf Dorf in Saporischschja fordert mindestens 33 Tote
-
Trump will jährliche US-Militärhilfe für Israel bis Jahresende beenden
-
رينو 5 الكهربائية: اختبار مدى 1000 كيلومتر من نيس إلى باريس
-
Polizeigewerkschaft warnt vor Folgen einer AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt
-
Digitalisierung des Bundeswehr-Heeres verzögert sich und verteuert sich
-
Südafrikas Kommunalwahlen stehen im Zeichen kommunaler Versorgungskrisen
-
Polizeieinsätze gegen linke Proteste lösen Debatte über staatliche Härte aus
-
Fünfzehn Jahre nach dem NSU bleiben Fragen zu Unterstützern offen
-
ترامب يهنئ الديمقراطيين بعد هزيمة الجمهوريين في انتخابات التجديد النصفي
-
Hakeem Jeffries steht vor dem Aufstieg zum mächtigsten Demokraten im Kongress
-
Demokraten gewinnen in Texas Senatssitz und Gouverneursamt
Gericht: Maskenpflicht während Pandemie mit sächsischer Verfassung vereinbar
Die Regelungen zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung während der Coronapandemie sind einem Gerichtsbeschluss zufolge mit der sächsischen Verfassung vereinbar gewesen. Dies entschied der Verfassungsgerichtshof des Freistaats in Leipzig laut einer Mitteilung vom Freitag. Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung führte demnach in Sachsen zu keiner Verletzung der Grundrechte. Das Gericht lehnte damit einen entsprechenden Antrag von Mitgliedern der AfD-Fraktion im sächsischen Landtag ab.
38 Abgeordnete der AfD-Fraktion hatten sich demnach 2020 gegen die Coronaschutzverordnung gewandt und einen Normenkontrollantrag erhoben. Sie betrachteten die Coronaschutzverordnung vom 30. Oktober 2020 insgesamt als verfassungswidrig und damit nichtig.
Der Verfassungsgerichtshof wies den Antrag in seinem Beschluss zurück und betonte mit Blick auf die Maskenpflicht, dass diese sowohl mit der sächsischen Verfassung als auch mit dem Infektionsschutzgesetz vereinbar sei. Inhaltlich befasste sich das Gericht nur mit der Frage nach der Maskenpflicht. Mit Blick auf die sonstigen Bestimmungen der Coronaschutzverordnung war der AfD-Antrag "mangels ausreichender Begründung" unzulässig. Die Coronaschutzverordnung enthielt etwa auch Bestimmungen zu Kontaktbeschränkungen oder Abstandsgeboten.
Dem Beschluss zufolge war die Regelung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung angesichts der damaligen Pandemielage angemessen. Das Gericht verwies etwa auf den raschen Anstieg der Infektionsfälle und der Zahl der Intensivpatienten. Es war daher nicht zu beanstanden, dass es als notwendig angesehen wurde, die Kontakte in der Bevölkerung zu reduzieren, um eine "akute nationale Gesundheitsnotlage" zu vermeiden.
Die Maskenpflicht sei wegen "der Gefahr eines Zusammenbruchs des gesamten Gesundheitswesens durch einen ungebremsten Anstieg der mit Covid-19 erkrankten Menschen" auch verhältnismäßig gewesen, erklärte das Gericht weiter. Mit Blick auf diese Gefahr sei das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung "eine relativ geringfügige Beeinträchtigung". Zudem sei die Pflicht in Ausnahmefällen abgemildert gewesen, etwa wenn gesundheitliche Gründe gegen die Tragepflicht sprachen. Auch beim Erlass der Verordnung sah das Gericht keine "formellen Mängel". Der Beschluss erging bereits in der vergangenen Woche.
H.Nasr--SF-PST