-
Alex Bodi zum Vizepräsidenten der Konzerngruppe SCANDIC FINANCE berufen
-
اختيار ملك وموكس نيتيروي للكرنفال 2027 في باريتو
-
Großbrand zerstört Schreinerei in Krefeld und schließt Schulzentrum
-
Hornissennest unterbricht Bonner Straßenbahnlinien 61 und 62
-
Falsche Bombendrohungen beeinträchtigen rund zehn Europaflüge
-
RB Leipzig muss gegen Manchester Citys Torjäger Haaland bestehen
-
Spaniens Verkehrsminister Puente tritt nach Zugkatastrophe zurück
-
Christine Bravo zweifelt an der Zukunft von Hanouna und Loustau
-
El-Sayed verteidigt Senatssitz für Demokraten in Michigan
-
Brand bei Berchem verursacht Verspätungen und Zugausfälle
-
Vivienne Jolie-Pitt ändert offiziell ihren Namen
-
Hamburger Senat hält Berechnungen zu Elbtower-Museumsalternativen zurück
-
OnlyFans zeigt Abhängigkeiten in der Plattformökonomie digitaler Sexarbeit
-
Cyberangriff legt digitale Infrastruktur der Universität Leipzig lahm
-
Steinmeier drängt China zu stärkerem Einfluss auf Russland im Ukrainekrieg
-
مستثمرون ومنظمات دولية يطالبون باتفاق عالمي لوقف تطوير الأسلحة ذاتية التشغيل
-
Tucker Carlson verbreitet unbelegte Warnung vor möglichem US-Atomangriff auf Iran
-
الهند تطبق هيكل تأمين المركبات الرباعي في ديسمبر المقبل
-
دمج القطاع الصحي الألماني في استراتيجية الدفاع الشامل
-
Gesundheitswesen soll stärker in deutsche Gesamtverteidigung eingebunden werden
-
Geheimgefängnis bei Kiew nach gewaltsamen Auseinandersetzungen untersucht
-
تفاصيل بيع تذاكر نهائي كأس رابطة الأندية البيروفية بين كريستال وعلينزا أتلتيكو
-
Abdul El-Sayed gewinnt in Michigan und wird erster muslimischer US-Senator
-
إيلون ماسك يسخر من هزيمة الجمهوريين بعد إنفاقه مئات الملايين
-
Reservekraftwerk-Ausschreibung stärkt Marktposition von RWE und LEAG
-
Ermittler durchsuchen Vorstandsbüros der National-Bank
-
Merz sagt Selenskyj weitere Ukraine-Hilfe und europäischen Gipfel zu
-
Trump kündigt Ende des milliardenschweren Israel-Hilfsprogramms an
-
اعتقال مواطن ألباني في إيطاليا لانتهاكه حظر الترحيل
-
Russischer Angriff auf Dorf in Saporischschja fordert mindestens 33 Tote
-
Trump will jährliche US-Militärhilfe für Israel bis Jahresende beenden
-
رينو 5 الكهربائية: اختبار مدى 1000 كيلومتر من نيس إلى باريس
-
Polizeigewerkschaft warnt vor Folgen einer AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt
-
Digitalisierung des Bundeswehr-Heeres verzögert sich und verteuert sich
-
Südafrikas Kommunalwahlen stehen im Zeichen kommunaler Versorgungskrisen
-
Polizeieinsätze gegen linke Proteste lösen Debatte über staatliche Härte aus
-
Fünfzehn Jahre nach dem NSU bleiben Fragen zu Unterstützern offen
-
ترامب يهنئ الديمقراطيين بعد هزيمة الجمهوريين في انتخابات التجديد النصفي
-
Hakeem Jeffries steht vor dem Aufstieg zum mächtigsten Demokraten im Kongress
-
Demokraten gewinnen in Texas Senatssitz und Gouverneursamt
Hessische AfD-Fraktion scheitert mit zwei Anträgen vor Landesverfassungsgericht
Die hessische AfD-Fraktion ist mit zwei Anträgen zum Umgang der hessischen Landesregierung mit Gesetzentwürfen vor dem Landesverfassungsgericht gescheitert. Diese seien unzulässig, teilte der hessische Staatsgerichtshof am Dienstag in Wiesbaden mit. Die Fraktion hätte konkretere Anträge stellen müssen. Eine allgemeine Handlung der Landesregierung könne nicht angegriffen werden.
Die AfD-Fraktion hatte sich gerichtlich gegen die teilweise geübte Praxis der Landesregierung gewandt, Gesetzesentwürfe bei der Ministerialverwaltung ausarbeiten zu lassen und diese ohne Kostenerstattung den Regierungsfraktionen zur eigenen Nutzung zu überlassen. Die Fraktion monierte, dies verstoße das gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung der Fraktionen und den Grundsatz der Organtreue.
Sie forderte, diese Praxis als verfassungswidrig feststellen und verbieten zu lassen. Der Staatsgerichtshof wies den Antrag zurück, weil nur eine konkrete Maßnahme oder Unterlassung vor dem Verfassungsgericht verhandelt werden könne. Eine abstrakte Rechtsfrage könne nicht per Verfassungsstreit beantwortet werden.
Das Gericht wies auch den zweiten Antrag der AfD-Fraktion zurück, in dem sie der Landesregierung den derzeitigen Umgang mit in der Ministerialverwaltung ausgearbeiteten Gesetzesentwürfen verbieten lassen wollte. Der Staatsgerichtshof könne nur feststellen, hieß es. Das Verbot sei ein unzulässiges Rechtsschutzziel.
G.AbuOdeh--SF-PST