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Bundesgerichtshof: Urteil gegen ehemalige KZ-Sekretärin rechtskräftig
Die ehemalige KZ-Sekretärin Irmgard F. ist mit der Revision gegen ihre Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord in mehr als zehntausend Fällen vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gescheitert. Der BGH bestätigte am Dienstag das Urteil des Landgerichts Itzehoe, mit dem F. zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden war. F. hatte 1943 bis 1945 im Konzentrationslager (KZ) Stutthof gearbeitet.
Dort hielt die SS während des Zweiten Weltkriegs mehr als hunderttausend Menschen unter erbärmlichen Bedingungen gefangen. Etwa 65.000 starben nach Erkenntnissen von Historikern. Das KZ Stutthof bei Danzig war berüchtigt für eine völlig unzureichende Versorgung der Gefangenen, die von den Verantwortlichen zu Tötungszwecken absichtlich herbeigeführt wurde. Es gab dort auch Gaskammern und eine Genickschussanlage, in der kranke und zur Zwangsarbeit nicht mehr fähige Gefangene systematisch und gezielt getötet wurden.
F. war während ihrer Arbeit im Geschäftszimmer des Lagerkommandanten erst 18 bis 19 Jahre alt, weswegen sie zu einer Jugendstrafe verurteilt wurde. Gegen das Urteil aus Itzehoe wandte sie sich an den BGH, um es überprüfen zu lassen. Dieser bestätigte ihre Verurteilung nun.
G.AbuGhazaleh--SF-PST