-
Alex Bodi zum Vizepräsidenten der Konzerngruppe SCANDIC FINANCE berufen
-
اختيار ملك وموكس نيتيروي للكرنفال 2027 في باريتو
-
Großbrand zerstört Schreinerei in Krefeld und schließt Schulzentrum
-
Hornissennest unterbricht Bonner Straßenbahnlinien 61 und 62
-
Falsche Bombendrohungen beeinträchtigen rund zehn Europaflüge
-
RB Leipzig muss gegen Manchester Citys Torjäger Haaland bestehen
-
Spaniens Verkehrsminister Puente tritt nach Zugkatastrophe zurück
-
Christine Bravo zweifelt an der Zukunft von Hanouna und Loustau
-
El-Sayed verteidigt Senatssitz für Demokraten in Michigan
-
Brand bei Berchem verursacht Verspätungen und Zugausfälle
-
Vivienne Jolie-Pitt ändert offiziell ihren Namen
-
Hamburger Senat hält Berechnungen zu Elbtower-Museumsalternativen zurück
-
OnlyFans zeigt Abhängigkeiten in der Plattformökonomie digitaler Sexarbeit
-
Cyberangriff legt digitale Infrastruktur der Universität Leipzig lahm
-
Steinmeier drängt China zu stärkerem Einfluss auf Russland im Ukrainekrieg
-
مستثمرون ومنظمات دولية يطالبون باتفاق عالمي لوقف تطوير الأسلحة ذاتية التشغيل
-
Tucker Carlson verbreitet unbelegte Warnung vor möglichem US-Atomangriff auf Iran
-
الهند تطبق هيكل تأمين المركبات الرباعي في ديسمبر المقبل
-
دمج القطاع الصحي الألماني في استراتيجية الدفاع الشامل
-
Gesundheitswesen soll stärker in deutsche Gesamtverteidigung eingebunden werden
-
Geheimgefängnis bei Kiew nach gewaltsamen Auseinandersetzungen untersucht
-
تفاصيل بيع تذاكر نهائي كأس رابطة الأندية البيروفية بين كريستال وعلينزا أتلتيكو
-
Abdul El-Sayed gewinnt in Michigan und wird erster muslimischer US-Senator
-
إيلون ماسك يسخر من هزيمة الجمهوريين بعد إنفاقه مئات الملايين
-
Reservekraftwerk-Ausschreibung stärkt Marktposition von RWE und LEAG
-
Ermittler durchsuchen Vorstandsbüros der National-Bank
-
Merz sagt Selenskyj weitere Ukraine-Hilfe und europäischen Gipfel zu
-
Trump kündigt Ende des milliardenschweren Israel-Hilfsprogramms an
-
اعتقال مواطن ألباني في إيطاليا لانتهاكه حظر الترحيل
-
Russischer Angriff auf Dorf in Saporischschja fordert mindestens 33 Tote
-
Trump will jährliche US-Militärhilfe für Israel bis Jahresende beenden
-
رينو 5 الكهربائية: اختبار مدى 1000 كيلومتر من نيس إلى باريس
-
Polizeigewerkschaft warnt vor Folgen einer AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt
-
Digitalisierung des Bundeswehr-Heeres verzögert sich und verteuert sich
-
Südafrikas Kommunalwahlen stehen im Zeichen kommunaler Versorgungskrisen
-
Polizeieinsätze gegen linke Proteste lösen Debatte über staatliche Härte aus
-
Fünfzehn Jahre nach dem NSU bleiben Fragen zu Unterstützern offen
-
ترامب يهنئ الديمقراطيين بعد هزيمة الجمهوريين في انتخابات التجديد النصفي
-
Hakeem Jeffries steht vor dem Aufstieg zum mächtigsten Demokraten im Kongress
-
Demokraten gewinnen in Texas Senatssitz und Gouverneursamt
Urteil: Baden-Württemberg beging mit Holzverkauf jahrzehntelang Kartellverstoß
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart könnten auf das Land Baden-Württemberg hohe Schadenersatzforderungen zukommen. Das Gericht entschied am Donnerstag, dass das Land für überhöhte Preise für Rundholz hafte. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig - wie hoch eventuelle Schadenersatzansprüche sein könnten, wird erst später geklärt.
In dem Rechtsstreit geht es um die Jahre 1978 bis 2015. Die baden-württembergische Forstverwaltung vermarktete etwa zwei Drittel des Rundholzes - wie etwa Baumstämme - der Waldflächen im Land zentral. Diese Wälder gehörten zu etwa einem Viertel dem Land, der Rest verteilte sich auf Kommunen und Privatleute. Unabhängig von der Herkunft wurde für das Holz derselbe Preis verlangt.
Das Oberlandesgericht wertete die Praxis nun als Verstoß gegen das Kartellrecht. Es gab der Klage einer GmbH, der 36 Sägewerke ihre Ansprüche abgetreten hatten, teilweise statt. Dabei ging es um Beschaffungsvorgänge, die über das Land selbst abgewickelt wurden oder durch Rechnungen oder andere Belege nachgewiesen sind. Für andere Fälle wies es die Klage ab.
Das Land habe gegen das Kartellverbot verstoßen, indem es Verträge mit Kommunen schloss, die mehr als 100 Hektar Wald besaßen. Diese hätten das Holz auch ohne Hilfe des Landes vermarkten können, erklärte das Gericht. Der Wettbewerb sei spürbar beeinträchtigt worden. Besitzern kleinerer Waldflächen sei die Selbstvermarktung nicht möglich gewesen, deswegen liege in diesen Fällen auch kein Kartellverstoß vor.
Die konkrete Höhe des Schadens soll nun das Landgericht Stuttgart klären. Die Klägerin verlangte etwa 270 Millionen Euro plus Zinsen in Höhe von etwa 200 Millionen Euro.
Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Dagegen kann noch vor dem Bundesgerichtshof vorgegangen werden. Das Oberlandesgericht wies darauf hin, dass mit der Ermittlung der Schadenshöhe erst dann begonnen wird, wenn das zugrunde liegende Urteil rechtskräftig ist.
G.AbuOdeh--SF-PST