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Karlsruhe urteilt im September über Ausschussvorsitze für AfD in Bundestag
In zwei Monaten will das Bundesverfassungsgericht darüber entscheiden, ob der AfD Vorsitze von Ausschüssen im Bundestag zustehen. Das kündigte es am Freitag in Karlsruhe an. Die Vorsitzenden der Bundestagsausschüsse spielen eine wichtige Rolle im parlamentarischen Alltag. Das Verfassungsgericht soll entscheiden, ob alle Fraktionen das Recht auf Vorsitze haben oder ob die Ausschüsse per Wahl auch anders entscheiden können. (Az. 2 BvE 1/20 und 2 BvE 10/21)
Die Vorsitzenden bereiten die Ausschusssitzungen vor, berufen sie ein und leiten sie. Die parlamentarische Geschäftsordnung sieht vor, dass die Ausschüsse die Vorsitzenden und ihre Stellvertreter nach den Vereinbarungen im Ältestenrat bestimmen. In den vergangenen Jahrzehnten klappte das meist.
Wenn sich die Fraktionen nach einer Bundestagswahl aber nicht einigen können, kommt das sogenannte Zugriffsverfahren zum Tragen. Dann dürfen die Fraktionen reihum, der Größe nach, auf die Ausschussvorsitze zugreifen. Die Abwahl von Ausschussvorsitzenden ist in der Geschäftsordnung nicht geregelt.
Im November 2019 kam es aber zu einem bislang einmaligen Vorgang. Damals wurde der AfD-Politiker Stephan Brandner vom Vorsitz des Rechtsausschusses abgewählt. Vorangegangen waren Äußerungen Brandners in sozialen Netzwerken, die für Empörung sorgten und als antisemitisch wahrgenommen wurden. So nannte er das Bundesverdienstkreuz für den Sänger Udo Lindenberg einen "Judaslohn".
Wegen dieser Abwahl wandte sich die AfD-Bundestagsfraktion an das Verfassungsgericht. Außerdem wehrt sie sich dagegen, dass mehrere ihrer Kandidaten nach der Bundestagswahl 2021 nicht zu Ausschussvorsitzenden gewählt wurden.
Damals hatte es ein weiteres Novum im Parlament gegeben: Nachdem die Fraktionen im Zugriffsverfahren Anspruch auf verschiedene Ausschussvorsitze erhoben hatten, wurde in jedem Ausschuss eine geheime Wahl beantragt. Die drei Kandidaten der AfD für die Vorsitze im Innen-, Gesundheits- und Entwicklungsausschuss fielen dabei durch.
Die Ausschüsse werden seitdem vorläufig von den stellvertretenden Vorsitzenden geleitet. Nun entscheidet das Verfassungsgericht. Es setzte den Termin für die Urteilsverkündung auf den 18. September fest.
X.AbuJaber--SF-PST