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EuGH urteilt über Anerkennung von Flüchtlingsstatus aus anderem EU-Land
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg verkündet am Dienstag (09.30 Uhr) sein Urteil darüber, welche Folgen die Anerkennung als Flüchtling in einem anderen EU-Land für das deutsche Asylverfahren hat. Das deutsche Bundesverwaltungsgericht legte dem EuGH die Frage vor. Es muss über den Fall einer Syrerin entscheiden, die in Deutschland Asyl will, aber bereits in Griechenland als Flüchtling anerkannt wurde. (Az. C-753/22)
Ein deutsches Gericht entschied, dass die Frau angesichts der dort herrschenden Lebensverhältnisse für Flüchtlinge nicht nach Griechenland zurückkehren könne. Die Frage ist, ob sie in Deutschland automatisch als Flüchtling anerkannt werden muss. Der EuGH will am Dienstag auch noch in einem anderen deutschen Fall entscheiden. Dabei geht es um die Auslieferung eines Mannes an die Türkei, der zuvor von Italien als Flüchtling anerkannt wurde.
O.Farraj--SF-PST