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Mehr Spielraum für Behörden: Bundesrat billigt Änderungen am Cannabisgesetz
Mehr Handlungsspielraum für Behörden und eine erweiterte Evaluation: Der Bundesrat hat am Freitag Änderungen am Cannabisgesetz gebilligt. Die Länder bekommen nun mehr Flexibilität im Umgang mit Großanbauflächen sowie bei der Kontrolle der Anbauvereinigungen - diese sollen nur noch "regelmäßig" statt "jährlich" erfolgen.
Erweitert wird auf Wunsch der Länder zudem die Evaluation des am 1. April in Kraft getretenen Cannabis-Gesetzes: Bei der ersten Bewertung nach 18 Monaten sollen neben Auswirkungen auf den Kinder- und Jugendschutz auch die Besitzmengen und Weitergabemengen der Anbauvereinigungen untersucht werden. Darüber hinaus soll die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) Weiterbildungsangebote für Suchtpräventionsfachkräfte entwickeln.
Nachdem die Länder scharfe Kritik am Cannabisgesetz geübt und mit einer Blockade im Bundesrat gedroht hatten, sagte ihnen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) Nachbesserungen am Gesetz zu. Eine entsprechende Protokollerklärung verlas Lauterbach im März in der Länderkammer, im Anschluss ließ die Kammer das Cannabisgesetz passieren. Die Nachbesserungen verabschiedete der Bundestag Anfang Juni.
Seit der Teillegalisierung von Cannabis sind Besitz und kontrollierter Anbau zum privaten Gebrauch erlaubt, allerdings mit zahlreichen Einschränkungen. Im öffentlichen Raum bleibt der Besitz von 25 Gramm getrocknetem Cannabis straffrei. Anbau und Abgabe soll vorerst über Anbauvereine ermöglicht werden. Im Eigenanbau zu Hause sind bis zu 50 Gramm sowie drei Pflanzen erlaubt.
E.Qaddoumi--SF-PST