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Notorische Holocaustleugnerin Ursula Haverbeck in Hamburg erneut vor Gericht
Die mehrfach verurteilte Holocaustleugnerin Ursula Haverbeck muss sich seit Freitag in Hamburg erneut wegen Volksverhetzung verantworten. Vor dem Landgericht der Hansestadt begann ein Berufungsverfahren um eine entsprechende Verurteilung der inzwischen 95-Jährigen durch das Hamburger Amtsgericht vor fast neun Jahren.
Haverbeck ist eine notorische Holocaustleugnerin, die öffentlich immer wieder den von den Nationalsozialisten begangenen Völkermord an den europäischen Juden bestreitet. In der rechtsextremistischen Szene macht sie das populär. Die in Nordrhein-Westfalen lebende 95-Jährige wurde im Lauf der Jahre dafür immer wieder verurteilt, auch zu Haftstrafen ohne Bewährung. Zuletzt stand sie im April 2022 in Berlin vor Gericht.
Im aktuellen Fall geht es um Äußerungen, die Haverbeck im April 2015 am Rande eines Prozesses gegen den später verurteilten SS-Angehörigen Oskar Gröning vor dem Landgericht Lüneburg sowie in einem Fernsehinterview tätigte. Laut Anklage soll sie damals gesagt haben, dass es sich bei dem Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz nur um ein Arbeitslager gehandelt habe. Zugleich bestritt sie, dass es dort zum Massenmord kam.
Das Hamburger Amtsgericht verurteilte Haverbeck dafür im November 2015 zu zehn Monaten Haft auf Bewährung wegen Volksverhetzung. Dagegen ging sie in Berufung. Die ursprünglich für 2018 geplante Berufungsverhandlung am Landgericht verzögerte sich nach Gerichtsangaben immer wieder - unter anderem wegen der Coronakrise sowie Erkrankungen von Beteiligten. In dem am Freitag begonnenen Prozess gibt es weitere Termine am 12. und 26. Juni.
Haverbeck äußerte nach Angaben einer Gerichtssprecherin am Freitag zu den Anklagevorwürfen, wobei sie diese nicht bestritt und ihre Ausführungen zum Holocaust wiederholte. Begleitet wurde sie dabei aufgrund ihren Alters von einem Vertreter des gerichtsärztlichen Diensts. Laut Gericht machte sie aber einen fitten Eindruck. Am kommenden Verhandlungstag will sich die Angeklagte nach eigenen Angaben zu ihren persönlichen Verhältnissen äußern.
Die Leugnung oder Verharmlosung des Holocausts steht in Deutschland unter Strafe, sofern sie in einer Versammlung oder anderweitig öffentlich in einer Weise erfolgt, die den öffentlichen Frieden stören kann. Dies ist als Spezialfall der Volksverhetzung in Paragraf 130 des Strafgesetzbuchs ausdrücklich geregelt. Es drohen Geldstrafen oder bis zu fünf Jahre Haft.
H.Jarrar--SF-PST