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Luftverschmutzung: EU-Parlament beschließt schärfere Standards bis 2030
Im Kampf gegen Luftverschmutzung hat das Europäische Parlament am Mittwoch in Straßburg verschärfte Standards abgesegnet. Sie sehen strengere Grenzwerte für mehrere Schadstoffe bis zum Jahr 2030 vor, darunter Feinstaub, Stickstoffdioxid und Schwefeldioxid. Die Mitgliedstaaten können die Einführung der Vorschriften unter bestimmten Bedingungen jedoch verschieben.
Für Feinstaub soll die Obergrenze demnach ab 2030 bei zehn Mikrogramm pro Kubikmeter liegen, bislang sind es 25 Mikrogramm. Der Grenzwert für Stickstoffdioxid wird von bislang 40 Mikrogramm auf 20 Mikrogramm pro Kubikmeter halbiert. Die Standards sollen mindestens alle fünf Jahre neu geprüft werden.
Die neuen Ziele bleiben jedoch hinter den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) aus dem Jahr 2021 zurück. Ursprünglich hatte das Parlament eine strikte und verbindliche Anpassung an diese Empfehlungen bis zum Jahr 2035 gefordert. Die Mitgliedstaaten hingegen unterstützten lediglich die von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Werte bis 2030, die weit weniger drastisch sind.
Die Mitgliedstaaten können die Einführung der neuen Grenzwerte zudem um fünf Jahre verschieben, wenn bereits absehbar ist, dass ihre Städte das Ziel für 2030 nicht erreichen. Unter bestimmten Bedingungen ist eine weitere Verschiebung auf 2040 möglich, etwa wenn die Grenzwerte nur durch das Austauschen von Ölheizungen in Haushalten eingehalten werden können.
Die EU-Kommission hatte 2022 eine Reihe von Gesetzesreformen vorgeschlagen, um die Luft-, Wasser- und Bodenqualität zu verbessern. Ziel ist es, die Verschmutzung so weit zu senken, dass sie "nicht mehr schädlich für die menschliche Gesundheit und natürliche Ökosysteme" ist.
Nach Angaben der Kommission sterben jedes Jahr 300.000 Menschen in Europa frühzeitig durch die Luftverschmutzung. Demnach sind dabei Feinstaub, Stickstoffdioxid und Ozon die schlimmsten Schadstoffe. Luftverschmutzung kann auf Dauer zu gesundheitlichen Problemen wie etwa Herzkreislauf- oder Atemwegserkrankungen führen.
B.AbuZeid--SF-PST