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Urteil in Celle: Bewährungsstrafe für Kriegsverbrechen in Syrien
Das Oberlandesgericht im niedersächsischen Celle hat einen 37-Jährigen am Dienstag zu einer Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren verurteilt, weil er in Syrien als Kämpfer der regierungstreuen Schabiha-Milizen ein Kriegsverbrechen beging. Nach den Feststellungen des Gerichts fuhr der Mann mit Leichen durch die Straßen, um sie quasi als Beute zu präsentieren. Eine Zeitlang habe er sich auch auf die toten Körper gestellt.
Die Tat spielte wurde dem Urteil zufolge im September 2012 in der nordsyrischen Stadt Aleppo begangen. Der Angeklagte sei damals Mitglied einer von seinem Onkel geleiteten Untergruppierung der Schabiha-Milizen gewesen. Kämpfer der Bürgerkriegsmiliz Freie Syrische Armee (FSA) hätten mit einer Offensive auf ein Stadtviertel begonnen und nach Angehörigen des Angeklagten und ach nach ihm selbst gesucht.
Bei Schusswechseln seien drei FSA-Kämpfer getötet worden, später noch ein weiterer Mensch. Die Leichen seien unbedeckt und mit den Köpfen nach hinten auf das Heck eines Pickups geladen worden, teilte das Gericht mit. Der Angeklagte und seine beiden Cousins hätten, bewaffnet mit Gewehren, die Ladefläche bestiegen.
Das Fahrzeug sei dann im Schritttempo die Straße entlang gefahren. Die Toten sollen dabei wie Jagdbeute präsentiert worden sein, um ihre angebliche Wertlosigkeit zu demonstrieren. Die drei Männer seien achtlos auf die Leichen getreten und hätten sich teilweise auf sie gestellt.
Dem Angeklagten sei klar gewesen, dass er die Leichen so in unwürdiger und ehrabschneidender Weise präsentierte, erklärte das Gericht. Er habe das bewusst getan, um die getöteten Regimegegner zu verhöhnen, seine Verachtung zum Ausdruck zu bringen und sie zur Schau zu stellen.
Der Prozess hatte Mitte Februar begonnen. An insgesamt acht Verhandlungstagen vernahm das Gericht eine Vielzahl von Zeugen und sichtete Videos. Der Angeklagte habe den Tatvorwurf bestritten. Die Generalstaatsanwaltschaft beantragte eine Haftstrafe von zweieinhalb Jahren, die Verteidigung einen Freispruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
R.Halabi--SF-PST