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Mutmaßlicher Betreiber von rechter Internetplattform Altermedia vor Gericht
Ein mutmaßlicher Betreiber des rechtsextremistischen Internetportals Altermedia-Deutschland muss sich seit Dienstag vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Stuttgart verantworten. Dem 66-Jährigen werden Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und Volksverhetzung in mehreren Fällen vorgeworfen. Wie ein Gerichtssprecher in der baden-württembergischen Landeshauptstadt mitteilte, ließ der Angeklagte sich nach der Verlesung der Anklageschrift in dem Staatsschutzverfahren zur Sache ein.
Über die bereits 2016 von den Behörden abgeschaltete Internetplattform Altermedia-Deutschland war jahrelang massenhaft rechtsextremistisches und nationalsozialistisches Gedankengut verbreitet worden. Unter anderem wurde dort auch in menschenverachtender Weise zum Hass auf Flüchtlinge, Muslime und jüdische Menschen aufgerufen sowie der hunderttausendfache Mord an Juden im früheren NS-Venichtungslager Auschwitz geleugnet. Das Portal galt als führende rechtsextremistische Onlineplattform im deutschsprachigen Raum.
Die Betreiber von Altermedia-Deutschland wurden eigentlich bereits 2018 in einem Staatsschutzverfahren am OLG in Stuttgart angeklagt und verurteilt, das Verfahren gegen den nun vor Gericht stehenden 66-Jährigen war damals jedoch abgetrennt worden. Er lebte in Spanien und machte geltend, aus gesundheitlichen Gründen weder reise- noch verhandlungsfähig zu sein.
Laut Gerichtsangaben ergaben sich im Zuge von nicht näher beschriebener "Fahndungsmaßnahmen" später allerdings Hinweise, dass dessen angebliche Einschränkungen nur vorgeschoben waren, um sich dem Verfahren zu entziehen. Das OLG erließ daraufhin einen Haftbefehl, auf dessen Grundlage der Mann festgenommen und im März aus Spanien nach Deutschland ausgeliefert wurde. Für den Prozess wurden vier weitere Termine bis Ende April angesetzt.
Im ersten Prozess um Altermedia-Deutschland hatte das Stuttgarter OLG im Februar 2018 einen im Schwarzwald lebenden rechtsextremistischen Informatiker als Rädelsführer zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Drei mitangeklagte Frauen, die sich am Betrieb des Internetportals beteiligt hatten, wurden zu Bewährungsstrafen von bis zu zwei Jahren verurteilt.
R.Halabi--SF-PST