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Trump scheitert mit Anträgen auf Aufhebung zweier Anklagen
Der frühere US-Präsident Donald Trump ist mit dem Versuch gescheitert, zwei der gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Anklagen fallenzulassen. Im US-Bundesstaat Georgia lehnte ein Richter am Donnerstag den Antrag Trumps ab, die dort gegen ihn erhobene Anklage wegen Versuchen der Wahlmanipulation abzuweisen. Im Bundesstaat Florida lehnte es eine Bundesrichterin ab, die Anklage wegen Trumps Mitnahme von geheimen Regierungsdokumenten in seine Privatresidenz aufzuheben.
Trump ist in insgesamt vier Fällen strafrechtlich angeklagt. Er setzt in seinen juristischen Auseinandersetzungen auf eine Verzögerungstaktik, um Urteile möglichst bis nach der Präsidentschaftswahl im November hinauszuschieben, bei der er voraussichtlich erneut für die Republikaner kandidieren wird.
Die Anklage in Georgia bezieht sich auf Trumps Versuche, nach seiner Wahlniederlage gegen den heutigen Präsidenten Joe Biden in dem für den damaligen Wahlausgang entscheidenden Bundesstaat nachträglich eine Umkehrung des Ergebnisses zu seinen Gunsten zu erreichen. Der abgewählte Präsident hatte unter anderem in einem Telefonat mit Georgias Wahlleiter Brad Raffensperger gefordert, die für seinen Sieg in dem Südstaat nötigen 11.780 Wählerstimmen zu "finden".
In dem Verfahren sind Trump und 14 weitere Beschuldigte unter anderem wegen Verschwörung zu Fälschungen und zur Falschaussage angeklagt. In dem jetzt von Richter Scott McAfee abgewiesenen Antrag hatten Trump und die anderen Angeklagten argumentiert, dass ihre Handlungen nach der Wahl 2020 durch das Grundrecht auf Redefreiheit abgedeckt gewesen seien.
McAfee befand jedoch in seiner von US-Medien zitierten Entscheidung, dass selbst politische Meinungsäußerungen "nicht für Strafverfolgung unzugänglich" seien, wenn es um die Anschuldigung gehe, dass diese Äußerungen "krimineller Aktivität" gedient hätten.
Wann der Prozess gegen Trump und die anderen Angeklagten in Georgia beginnen könnte, ist noch unklar. Chefanklägerin Fani Willis hat den 5. August als Datum beantragt - genau drei Monate vor der Präsidentschaftswahl.
In einem zweiten Fall wies die Bundesrichterin Aileen Cannon in Florida den Antrag Trumps ab, die Anklage wegen Lagerung geheimer Dokumente in seiner Privatresidenz Mar-a-Lago fallenzulassen. Trumps Anwälte hatten argumentiert, bei der Mitnahme der Dokumente aus dem Weißen Haus habe es sich noch um eine Amtshandlung und damit ein legales Vorgehen gehandelt.
Cannon befand aber, es gebe keine gesetzliche Grundlage, die Anschuldigungen noch vor Prozessbeginn zurückzuweisen. Sie ließ aber die Möglichkeit offen, dass während des Verfahrens geprüft werden könne, ob Trumps Vorgehen durch ein Gesetz abgedeckt gewesen sei, das die Archivierung der Dokumente von US-Präsidenten regelt.
Die Dokumente hatte Trump zum Ende seiner Amtszeit im Januar 2021 aus dem Weißen Haus mit nach Mar-a-Lago genommen, dort laut Anklage ungesichert aufbewahrt und vor dem Zugriff der Justiz versteckt. Der Ex-Präsident steht im Verdacht, gegen ein Spionagegesetz verstoßen zu haben, das strikte Vorgaben für die Aufbewahrung von Dokumenten zur nationalen Sicherheit enthält.
Auch in diesem Fall ist das Datum des möglichen Prozessbeginns noch unklar. Die Ankläger haben das Datum 8. Juli beantragt.
Trump ist darüber hinaus auch von der Bundesjustiz wegen seiner Versuche angeklagt, seine Wahlniederlage gegen Biden nachträglich zu kippen. In der vierten gegen den Ex-Präsidenten erhobenen strafrechtlichen Anklage wird ihm die Fälschung von Geschäftsdokumenten zur Tarnung einer Schweigegeldzahlung an die frühere Pornodarstellerin Stormy Daniels vor der Wahl 2016 vorgeworfen. Der Prozess zu diesen Vorwürfen soll am 15. April beginnen. Es wird der erste strafrechtliche Prozess gegen einen Ex-Präsidenten in der US-Geschichte sein.
Y.Zaher--SF-PST