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BGH bestätigt Haftstrafe nach Entführung von vietnamesischem Geschäftsmann
Knapp sieben Jahre nach der spektakulären Entführung eines vietnamesischen Geschäftsmanns aus Berlin in seine Heimat hat der Bundesgerichtshof (BGH) die fünfjährige Haftstrafe gegen einen Tatbeteiligten abschließend bestätigt. Das teilten die obersten Strafrichter am Mittwoch in Karlsruhe mit. (Az. 3 StR 277/23)
In dem Fall geht es um das Schicksal des Geschäftsmanns Trinh Xuan Thanh. Der Manager eines staatlichen vietnamesischen Baukonzerns floh 2016 nach Deutschland und beantragte Asyl. Im Juli 2017 wurde er gemeinsam mit seiner Begleiterin in einer Aktion des vietnamesischen Geheimdiensts auf offener Straße in Berlin gewaltsam in einen Transporter gezerrt und anschließend gegen seinen Willen nach Vietnam gebracht. Dort wurde er wegen angeblicher Misswirtschaft und Unterschlagung zu lebenslanger Haft verurteilt.
Nach den Feststellungen des Kammergerichts Berlin war der Angeklagte Anh Tu L. der Fahrer des Transporters, im Vorfeld sei er auch bereits an der Ausspähung des Tatorts beteiligt gewesen. Wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit und Beihilfe zur Freiheitsberaubung verurteilte ihn das Kammergericht im Januar 2023 zu fünf Jahren Haft.
Mit seiner Revision rügte L. insbesondere die Beweiswürdigung durch das Kammergericht. Dies wies der BGH nun ab, so dass die Haftstrafe rechtskräftig ist.
Einen weiteren Beteiligten an der Entführung hatte das Kammergericht bereits 2018 in Berlin zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Der BGH bestätigte dies schon im August 2019 und konnte sich nun auf die damalige Klärung verschiedener rechtlicher Fragen stützen.
Der Anwältin des entführten Geschäftsmanns, Petra Isabel Schlagenhauf, zufolge sollen insgesamt etwa 25 bis 30 Menschen an der Entführungsaktion und vier bis sechs am Zugriff beteiligt.
D.Khalil--SF-PST