-
Deutscher Umweltpreis für Ingenieur und Juristin
-
Präsidentschaftswahl in Bulgarien begonnen
-
NBA: Starker Schröder gewinnt mit Charlotte
-
Fast 1000 Festnahmen bei neuen landesweiten Protesten in Frankreich
-
Israels Armee: Übergänge zum Westjordanland werden am Wahltag geschlossen
-
Musk wirft ukrainischem Militär Verstoß gegen Starlink-Nutzungsbedingungen vor
-
Richtungsentscheidung in Brasilien: Stichwahl zwischen Lula und Flávio Bolsonaro
-
Urnengang im Schatten von Drohnenangriffen: Bulgaren wählen Präsidenten
-
Parlamentswahl in Serbien: Präsident Vucic will Ministerpräsident werden
-
Trump gibt vorzeitig Stimme für US-Kongresswahl ab - Obama attackiert Regierung
-
Formel 1: Antonelli holt Austin-Pole
-
Erneut Gewalt bei regierungskritischen Protesten in Albanien
-
Trump gibt vorzeitig Stimme für US-Kongresswahl ab
-
Erste Pleite: Kaiserslautern bremst Kloses FCN aus
-
2000 Palästinenser aus ihren Häusern in Hebron vertrieben
-
Tödliche Attacke in Pariser Vorstadt: Hitlers "Mein Kampf" bei Angreifer gefunden
-
Zweiter Titel vor Augen: Struff nach Krimi im Brüssel-Finale
-
Fast 1000 Festnahmen bei landesweiten Protesten in Frankreich - Zwei Schwerverletzte
-
Tausende bei Abschlusskundgebungen von Lula und Bolsonaro vor Stichwahl in Brasilien
-
Demonstration gegen Netanjahu in Tel Aviv drei Tage vor Parlamentswahl
-
BVB springt an die Spitze: Sieg gegen den Lieblingsgegner
-
Neue Massenproteste in Frankreich - Zusammenstöße in Paris und anderen Städten
-
Tausende in der Türkei demonstrieren gegen Einschränkung der Pressefreiheit
-
Christine Wunnicke mit Georg-Büchner-Preis ausgezeichnet
-
Neue Proteste in Frankreich: Tränengas-Einsatz in mehreren Städten - ruhige Lage in Paris
-
Sieg in Dänemark: Handballerinnen schon in EM-Form
-
Kehlsteinhaus am Obersalzberg abgebrannt: Psychisch kranker Verdächtiger festgenommen
-
Füllkrug trifft und trifft: Bremen schlägt Mainz
-
Harmlose Schalker holen Punkt in Köln
-
Frankreichs Rechtspopulisten bestätigen Jordan Bardella an Parteispitze
-
Turn-WM: Kevric gewinnt Silber am Stufenbarren
-
Kiew: "Stabile Verbindung" mit Satelliten-Internetdienst Starlink
-
FC Bayern: Auch Neuer fällt in Freiburg aus
-
Londoner Polizei leitete Vorwürfe gegen Meghans Vater nicht an andere Behörden weiter
-
Kehlsteinhaus am Obersalzberg abgebrannt: Verdächtiger festgenommen
-
Wolfsburg bleibt an Bayern dran, Frankfurt siegt in Stuttgart
-
Massendemonstration für Erhalt des staatlichen Rentensystems in Spanien
-
Neue Proteste in Frankreich: Mehr als 130 Festnahmen und Einsatz von Tränengas
-
Vor Pokal-Kracher gegen Bayern: Magdeburg deklassiert KSC
-
Hertha BSC festigt die Tabellenführung
-
Riesenslalom in Sölden: Aicher glänzt als Dritte
-
Tschechiens Parlament stimmt in erster Lesung für Abschaffung von Rundfunkgebühren
-
Nach tödlichem Angriff: Israelische Armee startet Großoffensive in Hebron
-
CSU-Parteitag: Merz äußert sich nicht zu Steinmeier-Nachfolge
-
Siebter Saisonsieg: Wolfsburg bleibt an Bayern dran
-
Merz äußert sich nicht zu Aigners Ambitionen als Bundespräsidentin
-
Frankreich: Tausende protestieren gegen Parteitag des rechtspopulistischen RN
-
Merz fordert CDU und CSU zu maximaler Geschlossenheit auf: Union werde bekämpft
-
Großbrand im Kehlsteinhaus am Obersalzberg: Verdacht auf Brandstiftung
-
Netanjahu: Palästinenserbehörde steht "große Überraschung" bevor
Bundesgerichtshof: Stuttgarter Haftstrafe für IS-Spendensammler rechtskräftig
Weil er in Deutschland für die Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) tätig war und Spenden sammelte, muss ein aus dem Irak stammender Mann ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte nach Angaben vom Donnerstag das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart. Es hatte den damals 31-Jährigen im Februar 2023 zu sechs Jahren Haft verurteilt. (Az. 3 StR 368/23)
Laut dem Stuttgarter Urteil hatte sich der Angeklagte nach seiner Flucht nach Deutschland im Jahr 2016 zunehmend radikalisiert. Er sei Anhänger eines salafistischen Religionsverständnisses und habe mit dem IS sympathisiert, dessen Mitglied er spätestens 2020 geworden sei. Im IS-Auftrag habe er in Deutschland Spenden gesammelt. Das Geld sollte den Angaben zufolge dazu dienen, in kurdischen Lagern inhaftierte weibliche IS-Mitglieder auszuschleusen. Der Angeklagte sei dafür verantwortlich gewesen, die Spenden nach Syrien zu dortigen IS-Funktionären weiterzuleiten.
Anfang Januar 2021 versuchte der Mann laut Urteil, in den Sudan auszureisen, um sich dort einem IS-Verband anzuschließen und sich militärisch ausbilden zu lassen. Anschließend habe er geplant, in Afrika oder Syrien für den IS zu kämpfen. Bei dem Ausreiseversuch wurde der Mann in einem Zug von der Bundespolizei festgenommen.
Das Oberlandesgericht sprach ihn der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland schuldig. Außerdem stellte es Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz, die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und Urkundenfälschung fest. Der Angeklagte legte gegen das Urteil Revision beim BGH ein, hatte dort aber nun keinen Erfolg.
Die Karlsruher Richterinnen und Richter fanden keine Rechtsfehler zu seinem Nachteil. Zwar sei der Mann nicht im Herrschaftsgebiet des IS tätig gewesen, sondern ausschließlich von Deutschland aus. Dennoch sei die Annahme des Oberlandesgerichts nicht zu beanstanden, dass er Mitglied der Miliz gewesen sei.
Auch eine "Distanzmitgliedschaft" sei möglich. Der Angeklagte habe einen Treueeid auf den IS abgelegt, Führungskräfte hätten ihn im Rahmen intensiver Kommunikation über soziale Netzwerke aufgenommen, betonte der BGH.
Q.Najjar--SF-PST