-
Zwei Verschüttete mehr als eine Woche nach verheerender Sturzflut in Nepal gerettet
-
Trump zieht nach Blockade von Dekret zu Briefwahleinschränkungen vor Oberstes Gericht
-
Taxi ohne Lenkrad: Tesla stellt "Cybercab" vor
-
Bundesdigitalminister Wildberger eröffnet Elektronikmesse IFA mit Rundgang
-
Innenminister Dobrindt und EU-Kollegen beraten in Kopenhagen über Abschiebezentren
-
"Auf die Schnauze bekommen": Lys ohne Chance gegen Andrejewa
-
Prägend für "Generationen von Frauen": US-Feministin Gloria Steinem mit 92 Jahren gestorben
-
Lys ohne Chance gegen Andrejewa
-
Washington: Bauarbeiten für Trumps Triumphbogen beginnen
-
Polizeieinsatz wegen verdächtigen Gegenstands an Umspannwerk in Dormagen
-
50.000 Stellen betroffen: Aufsichtsrat von Volkswagen stimmt Sanierungsplan zu
-
ZDF-Umfrage vor Landtagswahl in Sachsen-Anhalt: AfD weiter ohne absolute Mehrheit
-
OpenAI beginnt mit Einführung von neuem KI-Modell GPT-6
-
Aufsichtsrat von Volkswagen stimmt Sanierungsplan zu - Massiver Stellenabbau
-
Struff nach kuriosem Fünfsatz-Krimi ausgeschieden
-
Vance: USA untersuchen Angriff auf iranische Hochzeit
-
Leiche von Kriegsverbrecher Mladic in Serbien eingetroffen
-
Volleyball-EM: Deutschland scheitert im Viertelfinale
-
Demokratische Republik Kongo will Botschaft in Israel nach Jerusalem verlegen
-
Britischer Regierungschef Burnham empfängt französischen Präsidenten Macron
-
Bekennerschreiben nach Angriff auf Umspannwerk in Brandenburg aufgetaucht
-
Malta: Empörung über Freispruch im Caruana-Galizia-Prozess hält an
-
Streit um Förderung: AfD-nahe Stiftung zeigt Dobrindt wegen Rechtsbeugung an
-
Nach acht Jahren Reise: Mission "BepiColombo" beginnt Anflug auf den Merkur
-
Epstein-Skandal: US-Milliardär Black verweigert Kongressanhörung
-
Nächstes Slowenen-Wunderkind: Omrzel siegt wie einst Pogacar
-
Vor US-Prozess: Venezuelas Ex-Präsident Maduro pocht auf Immunität
-
Mindestens 1280 Menschen durch Sturzflut im Himalaya ums Leben gekommen
-
Russland schließt Goethe-Institute - Berlin, Paris und Warschau zeigen sich geschlossen
-
Für bis zu 14-Jährige: New York verbannt KI aus Schulen
-
FIS-Revolution: Weltmeisterschaften auch in geraden Jahren
-
Wasserdefizit in Deutschland: Erholung durch mehr Herbstregen fraglich
-
Filmstar John Malkovich denkt mit 72 noch nicht ans Aufhören
-
SPD-Fraktion diskutiert Übergewinnsteuer auf KI-Konzerne
-
Nach Zuflucht in Deutschland: Regierungsgegner im Iran zum Tode verurteilt
-
US-Exportdefizit vergrößert sich im Juli stark
-
24-Jähriger verunglückt in bayerischen Alpen tödlich
-
Frankreichs Ex-Präsident Hollande bereitet erneute Kandidatur vor
-
Streit um Förderung: AfD-nahe Stiftung verklagt Dobrindt wegen Rechtsbeugung
-
Gericht: Herzkranker Grundschüler darf nicht von Klassenfahrt ausgeschlossen werden
-
Vier Jahre nach Nord-Stream-Anschlägen: Erster Prozess beginnt in Hamburg
-
Anklage im Fall von Schüssen auf Polizisten in Rheinland-Pfalz erhoben
-
Verletzung im Training: Reitz fehlt Leipzig wochenlang
-
Schwere Vorwürfe: Waldorfschule in Dachsberg in Baden-Württemberg bleibt vorläufig zu
-
Russland schließt Goethe-Institute - Wadephul äußert Bedauern
-
Putin weist Spekulationen über weitere Mobilmachung für Ukraine-Offensive zurück
-
Entwurf für Beschlussvorlage: SPD-Fraktion erwägt Zerschlagung von Öl-Konzernen
-
Prozess gegen ersten Nord-Stream-Verdächtigen beginnt Mitte Oktober in Hamburg
-
Suche beendet: Kanu-Olympiasieger Rauhe wird Staatsminister
-
Polizei löst Blockadeaktion vor Lüttich-Kaserne in Köln auf
Bundesgerichtshof verhandelt in Leipzig über Revision von früherer KZ-Sekretärin
Beim Bundesgerichtshof (BGH) ist die Revision einer früheren Sekretärin des NS-Konzentrationslagers Stutthof gegen ihre Verurteilung eingegangen. Da der Fall grundsätzliche Fragen aufwerfe, über die höchstrichterlich noch nicht entschieden sei, habe der Generalbundesanwalt einen Termin zur Revisionshauptverhandlung beantragt, teilte der BGH am Donnerstag in Karlsruhe weiter mit. Diese soll in Leipzig stattfinden, wo der zuständige fünfte Strafsenat des BGH sitzt. (Az. 5 StR 326/23)
Das Landgericht Itzehoe sprach die inzwischen 98 Jahre alte Irmgard F. im Dezember 2022 der Beihilfe zum Mord in mehr als zehntausend Fällen schuldig. F. hatte in den Jahren 1943 bis 1945 als Stenotypistin für den Kommandanten im Konzentrationslager Stutthof gearbeitet, sie war damals zwischen 18 und 19 Jahre alt. Deshalb fand das Verfahren gegen sie vor einer Jugendkammer statt. Sie wurde zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.
Im Lager Stutthof bei Danzig hatte die SS während des Zweiten Weltkriegs mehr als hunderttausend Menschen unter erbärmlichen Bedingungen gefangen gehalten, darunter viele Juden. Etwa 65.000 starben nach Erkenntnissen von Historikern. Die genaue Zahl lässt sich nicht mehr feststellen.
Als Lager war Stutthof war berüchtigt für eine völlig unzureichende Versorgung der Gefangenen, die von den Verantwortlichen zu Tötungszwecken absichtlich herbeigeführt wurde. Die meisten Menschen starben an Hunger, Durst, Seuchen und schwerster Sklavenarbeit. Es gab dort aber auch Gaskammern und eine Genickschussanlage, in der kranke und zur Zwangsarbeit nicht mehr fähige Gefangene systematisch und gezielt getötet wurden.
Das Landgericht Itzehoe war davon überzeugt, dass F. durch das Erledigen von Schreibarbeit in der Kommandantur die Haupttäter willentlich dabei unterstützt habe, Gefangene durch Vergasungen, durch die Schaffung lebensfeindlicher Bedingungen im Lager, durch Transporte in das Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau und durch Verschickung auf sogenannte Todesmärsche grausam zu töten oder dies versucht zu haben.
Ihre Arbeit sei für die Organisation des Lagers und der grausamen, systematischen Tötungshandlungen notwendig gewesen, erklärte es. Bereits wenige Tage nach dem Urteil teilte das Landgericht dann mit, dass F. mit einer Revision dagegen vorgehen wolle.
Der BGH muss sich nun ausführlich mit dem Fall befassen. Der Generalbundesanwalt sehe grundsätzliche Fragen zur Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Mord durch den Dienst in einem Konzentrationslager, das nicht zugleich ein reines sogenanntes Vernichtungslager gewesen sei, teilte der BGH mit. Für diese Konstellation habe der BGH nach Auffassung des Generalbundesanwalts noch nicht entschieden. Ein Termin für die Revisionshauptverhandlung wurde noch nicht festgesetzt.
J.Saleh--SF-PST