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Hongkong will eigene Version von Sicherheitsgesetz "so bald wie möglich"
Hongkong will eine eigene Version des vor vier Jahren von Peking erlassenen sogenannten Sicherheitsgesetzes für die chinesische Sonderverwaltungszone rasch beschließen. Das Gesetz müsse "so bald wie möglich" verabschiedet werden, sagte Hongkongs Regierungschef John Lee am Dienstag. Es soll fünf Straftatbestände umfassen: Hochverrat, Aufstand, Spionage, zerstörerische Aktivitäten, die die nationale Sicherheit gefährden, und äußere Einmischung.
Lee sprach von einer "verfassungsmäßigen Verpflichtung" für ein entsprechendes Gesetz. "Während die Gesellschaft insgesamt ruhig und sehr sicher aussieht, müssen wir immer noch nach potenzieller Sabotage Ausschau halten und nach Strömungen, die für Unruhe sorgen wollen, insbesondere Ideen eines unabhängigen Hongkong", sagte der Regierungschef.
Gemäß dem Hongkonger Grundgesetz muss die Sonderverwaltungszone ein eigenes Gesetz zur Bekämpfung von sieben sicherheitsrelevanten Straftaten erlassen, darunter Hochverrat und Spionage. Das Grundgesetz trat mit der Rückgabe der ehemaligen britischen Kronkolonie von Großbritannien an China 1997 in Kraft - ein eigenes Sicherheitsgesetz hat Hongkong jedoch noch nicht.
Der letzte Gesetzgebungsversuch im Jahr 2003 wurde auf Eis gelegt, nachdem eine halbe Million Menschen dagegen protestiert hatten. Im vergangenen Oktober kündigte Lee dann einen neuen Anlauf an.
Peking hatte 2020 als Antwort auf massive pro-demokratische Proteste in Hongkong das sogenannte Nationale Sicherheitsgesetz erlassen. Das international scharf kritisierte Gesetz ermöglicht den Behörden ein hartes Vorgehen gegen alle Aktivitäten, die nach ihrer Auffassung die nationale Sicherheit Chinas bedrohen - und damit auch ein drakonisches Vorgehen gegen Kritiker.
Auf Grundlage des Gesetzes wurden inzwischen 290 Menschen festgenommen, darunter dutzende bekannte Demokratieaktivisten, Menschenrechtsanwälte, Gewerkschaftsvertreter und Journalisten. Mehr als 30 Angeklagte wurden auf Grundlage des Sicherheitsgesetzes verurteilt.
Q.Jaber--SF-PST