-
Anderthalb Wochen nach Sturzflut zwei weitere Menschen in Nepal lebend geborgen
-
US-Gesandte Kushner und Witkoff zu Gesprächen über Ukraine-Krieg in Moskau
-
Verletzter Pogacar beendet Saison - und verlängert bis 2032
-
"Eines der prägendsten Gesichter der Filmlandschaft": Michael Mendl gestorben
-
Schauspieler Michael Mendl gestorben
-
Nach Eklat in Lyon: UEFA sperrt Fener-Profi Guendouzi
-
Angriffe auf Umspannwerke: Amprion-Chef will für Unternehmen mehr Befugnisse
-
Mehr als neun Tage nach Sturzflut weiterer Mensch lebend aus Tunnel in Nepal gerettet
-
S04-Legende Thon hofft auf würdigen Neuer-Abschied auf Schalke
-
CDU im Saarland wählt Landeschef Toscani als Spitzenkandidat für Landtagswahl
-
Anschläge auf Umspannwerke: Polizei fahndet weiter nach Verdächtigem
-
Weiter Suche in Nepal nach Überlebenden der Sturzflut - Zahl der Toten erneut gestiegen
-
US Open: Shelton auf dem Weg zum Duell mit Alcaraz
-
US-Gesandte Kushner und Witkoff am Wochenende mit Ukraine-Vorschlag in Moskau und Kiew
-
Trost von Merz, dann Eistonne: DBB-Frauen trotzen dem Frust
-
Alle Teams in Mailand: Formel 1 eröffnet 2027 gemeinsam
-
"Höhere Ziele": Kompany glaubt an Schalke
-
Panamakanalbehörde reduziert wegen El Niño Anzahl der täglich erlaubten Schiffe
-
Krimi in New York: Williams-Schwestern verlieren bei Comeback
-
Tetris distanziert sich von Online-Videospiel auf Internetseite des Weißen Hauses
-
Auch dank Bredlow: VfB siegt vor den Augen von Klopp
-
Verschollen geglaubte Habsburg-Juwelen erstmals in Kanada ausgestellt
-
Trump: Putin will Nato nicht angreifen - Gesandte mit Ukraine-Plan unterwegs
-
"Selbst schuld": Hannover verpasst zweiten Saisonsieg
-
"Selbst dchuld": Hannover verpasst zweiten Saisonsieg
-
Forscher: Tausende OpenAI-KI-Agenten kapern deutsche Website
-
Vor Abschied bei der UNO: Baerbock fordert erneut UN-Generalsekretärin
-
US-Prozess gegen mutmaßliche Kindsmörderin Lindsay Clancy geplatzt
-
Hannover verpasst zweiten Saisonsieg
-
Meloni feiert Amtszeit-Rekord und stimmt auf Wahlkampf 2027 ein
-
Böser Fehlstart in die Heim-WM: DBB-Frauen gehen unter
-
UN: Vertreibung im Westjordanland könnte Verbrechen gegen Menschlichkeit sein
-
Anschläge auf Umspannwerke: Polizei fahndet unter Hochdruck nach Verdächtigem
-
Medien: Musiala gegen Schalke im Kader
-
Angriff am helllichten Tag: Russische Drohne trifft Geheimdienst-Zentrale in Kiew
-
Zahl unerlaubter Einreisen im August auf niedrigstem Stand seit über fünf Jahren
-
US-Arbeitsmarkt im August robuster: Trump droht Notenbank Fed
-
Anschläge auf Umspannwerke: Dobrindt geht von "Klimaextremismus" aus
-
Weitere Umfrage vor Berliner Abgeordnetenhauswahl sieht CDU vor Linkspartei
-
Nach Schusswechsel zwischen Geheimdiensten: Selenskyj kündigt Entlassungen an
-
Ohne Lenkrad und Pedale: US-Verkehrsbehörde nimmt Teslas Robotaxi unter die Lupe
-
Nach Angriff auf Berliner Senatsverwaltung: Hacker veröffentlichen gestohlene Daten
-
Frankreichs Regierung verzichtet auf verpflichtendes Einwegpfand
-
Russell vor Leclerc: Mercedes schlägt Ferrari in Monza
-
Bewährungs- und Haftstrafen in Prozess um Betrug bei Reinigungsfirma in Bayern
-
Abschiebezentren: Deutschland und weitere EU-Länder wollen Abkommen mit Drittstaaten bis Jahreswechsel
-
US-Außenminister Rubio reist nach Kolumbien, Ecuador und Peru
-
Hainer über Klopp: "So wünsche ich mir einen Bundestrainer"
-
Maggie Gyllenhaal: Marilyn-Monroe-Film besser ohne als mit KI gelungen
-
Russische Drohne trifft Geheimdienst-Sitz in Kiew
Gericht: Kein Asyl für Iranerinnen allein wegen Verweigerung von Kopftuch
Eine Verweigerung des Kopftuchs ist für Frauen aus dem Iran laut Gerichtsurteilen noch kein ausreichender Asylgrund. Anspruch auf Schutz bestehe nur, wenn sich "westliche" Werte und Lebensstil zu einem "identitätsprägenden Bekenntnis" verfestigt hätten, entschied das schleswig-holsteinische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Schleswig in zwei am Montag bekanntgegebenen Urteilen. (Az.: 2 LB 8/22 und 2 LB 9/22). Nach einem weiteren Urteil sind Angehörige der Ahwazi im Iran keiner Gruppenverfolgung ausgesetzt, Menschenrechtler dieser Gruppe können aber Anspruch auf Asyl haben (Az.: 2 LB 7/22).
Die zwei klagenden Frauen hatten beide erklärt, sie wollten kein Kopftuch tragen und hätten sich an den hiesigen "westlichen Lebensstil" gewöhnt. Das OVG entschied, dies führe noch nicht mit "beachtlicher Wahrscheinlichkeit" zu einer Verfolgung. Gleiches gelte für eine illegale Ausreise aus dem Iran, einen Asylantrag und einen längeren Aufenthalt im westlichen Ausland sowie eine "reine Formalkonversion zum Christentum" oder die bloße Teilnahme an Demonstrationen in Deutschland. Daher wies das OVG die zweite Klägerin ab.
Die erste hatte dagegen Erfolg. Hier zeigten sich die Schleswiger Richter überzeugt, dass bei ihr "ein identitätsprägendes Bekenntnis zu 'westlichen' Werten besteht". Ihr sei es daher nicht zumutbar, sich den "diesen Werten widersprechenden Vorschriften des iranischen Staats zu unterwerfen". Zudem habe sie sich im Iran aktiv für die Frauenrechte eingesetzt und sich auch in Deutschland "hervorgehoben exilpolitisch betätigt". Ein diesbezügliches Foto sei "im Internet leicht auffindbar".
Ein dritter Kläger gehört zu den Ahwazi, einer arabischen Bevölkerungsgruppe mit etwa vier Millionen Angehörigen im Iran. Hierzu urteilte das OVG, dass diese Menschen sich nicht auf eine sogenannte Gruppenverfolgung stützen könnten. Zwar gebe es "zahlreiche faktische Diskriminierungen und Einschränkungen", diese würden aber "eine verfolgungsrelevante Schwelle nicht überschreiten". Der Kläger habe sich aber aktiv und mit Namensnennung im Internet für die Menschenrechte der Ahwazi eingesetzt. Da der Iran dies als regimekritisch bewerten könne, sprach das OVG ihm Flüchtlingsschutz zu.
C.Hamad--SF-PST