-
Schwedische Wahlsiegerin Andersson mit Regierungsbildung beauftragt
-
Sicherheitsfirma hackt mit Anthropic-Software OpenAI-System
-
Dreitägige Parlamentswahl in Russland begonnen - Sieg der Putin-Partei gilt als sicher
-
Macron will französische Infrastruktur besser gegen hybride Angriffe schützen
-
Spritprise: Von Klingbeil geforderte Übergewinnsteuer auf EU-Ebene nicht in Sicht
-
Bundestag stimmt zu: "Frauen-DFL" beschlossene Sache
-
HSV verlängert mit Polzin: "Gemeinsam in die Zukunft gehen"
-
Nach Brandanschlag auf Synagoge in Wuppertal: Hinweise auf antisemitisches Motiv
-
Selenskyj lanciert ersten Gipfel der Karpaten-Länder
-
Europarats-Plattform bezeichnet Wahl in Russland als "Scheinwahl"
-
Davis Cup: Zverev macht den Auftakt gegen Dodig
-
Schwedens Oppositionschefin Andersson erklärt sich zur Bildung einer Regierung bereit
-
Demografischer Wandel schlägt zu: Schülerzahl erreicht Höchststand bereits 2029
-
Ex-OpenAI-Forscher: "Wir müssen die KI-Entwicklung im Wesentlichen abschalten"
-
Warren Buffett legt Verwaltungsratsvorsitz seiner Investmentfirma nieder
-
Ceuta-Krise: An Stränden ausharrende Migranten in Zeltlager gebracht
-
Immer weiter: Ronaldo in Portugals Kader
-
Malaysias Ex-Regierungschef Najib darf Rest einer Haftstrafe im Hausarrest verbüßen
-
Armenischer Regierungschef Paschinjan mit Hessischem Friedenspreis ausgezeichnet
-
Rechtsextremer Zemmour tritt bei Frankreichs Präsidentschaftswahl an
-
Abgestürzte Drohne: Bundesanwaltschaft prüft möglichen Zusammenhang mit Leipzig
-
Anthropic: KI wird zunehmend für Entwicklung neuer KI-Systeme eingesetzt
-
Prinz Harry absolviert ersten öffentlichen Auftritt nach seiner Rückkehr nach Großbritannien
-
Bremen feiert Tag der Deutschen Einheit mit mehr als 550 Veranstaltungen
-
CDU-Generalsekretärin: Bis zu 25 Cent Entlastung beim Spritpreis
-
Weitere Rückendeckung aus der CDU für Merz vor wegweisenden Wahlen am Sonntag
-
Brunner erstmals im U21-Kader - auch Tresoldi dabei
-
Klingbeil: Europa muss bei Künstlicher Intelligenz "schnell handeln"
-
Russland wählt neues Parlament inmitten des Ukraine-Kriegs
-
Bundeswehr liegt bei Personalaufwuchs im Plan
-
Spritpreise: Klingbeil nicht grundsätzlich gegen Senkung der Mehrwertsteuer
-
Klingbeil will engere Partnerschaft mit Kanada "zügig angehen"
-
"Großes Abenteuer": Pierce Brosnan denkt mit 73 Jahren nicht an den Ruhestand
-
Hohe Spritpreise dominieren Debatten vor Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern
-
"Er sollte weg": Watzke fordert Infantino-Ablösung
-
Fehlende Briefwahlstimmen: Ermittlungen gegen Bürgermeisterkandidaten eingestellt
-
Dieselpreis steigt auf weiteren Rekordwert - Benzinpreis leicht gesunken
-
Kommunen und Handwerk erinnern Regierung vor Wahlen an ihre Verantwortung
-
Überstunden-Urteil: Gewerkschaften fordern Handeln gegen Überlastung von Lehrkräften
-
E-Bike-Fahrer stirbt in Thüringen bei Unfall mit Polizeiauto
-
Finanzminister Klingbeil pocht auf EU-weite Übergewinnsteuer
-
Leiche von drittem Todesopfer nach Sturzflut im Grand Canyon geborgen
-
Kinderschutzbund gegen pauschale Zugangsbeschränkungen bei Social Media
-
Prien hält Umgang mit digitalen Medien in der Gesellschaft für fahrlässig
-
Wohnungsbau: Auch im Juli mehr Baugenehmigungen erteilt - Anstieg aber gering
-
BSW-Gründerin Wagenknecht macht Brandmauer für AfD-Höhenflug mitverantwortlich
-
Australien verschärft Regeln: Touristen droht bei Überschreiten von Visum-Dauer Abschiebehaft
-
"NYT"-Klage gegen KI-Firmen: Nutzung von Artikeln "unfassbarer Diebstahl"
-
Allen überragt: Bills schlagen Lions trotz starkem St. Brown
-
Lys scheitert im Achtelfinale von Sao Paulo
Schüler bei sogenanntem Bahnsurfen gesetzlich unfallversichert
Jugendlicher Leichtsinn und Imponiergehabe schließen den Schutz der Schülerunfallversicherung nicht aus. Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel sprach am Donnerstag einem zum Unfallzeitpunkt knapp 16-jährigen Gymnasiasten Versicherungsleistungen wegen eines Unfalls beim sogenannten Bahnsurfen zu. (Az: B 2 U 3/21 R)
Der Junge war im Januar 2015 nach der Schule mit dem Zug auf dem Heimweg. Mit einem mitgebrachten Vierkantschlüssel öffnete er während der Fahrt die verschlossene Durchgangstür des letzten Waggons und kletterte auf die schiebende Lok dahinter. Auf deren Dach geriet er an die Oberleitung, erlitt einen Starkstromschlag und stürzte brennend vom Zug. Er überlebte schwer verletzt und zog sich schwere Verbrennungen an etwa 35 Prozent der Körperoberfläche zu.
Anders als das Sozialgericht Potsdam verneinte das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg den Anspruch auf Leistungen aus der Schülerunfallversicherung. Der Schüler sei reif genug gewesen, um die Gefährlichkeit seines Handelns zu erkennen.
Das BSG hob dieses Urteil nun auf und gab der Klage statt. Zur Begründung betonten die Kasseler Richter, Schüler seien besonders schutzbedürftig. Rationales handeln sei gerade in der Pubertät nicht immer zu erwarten. Daher seien Unfälle auch "bei spielerischen Betätigungen im Rahmen schülergruppendynamischer Prozesse unfallversichert".
Hier habe der Schüler aus Imponiergehabe gehandelt. Er habe gegenüber den Mitschülern "cool" sein wollen und geglaubt, dass alles gut gehen werde. Schon mehrfach habe er unfallfrei auf S-Bahnen gesurft. Daher stehe fest, "dass die dabei erworbene Sorglosigkeit zu einer massiven alterstypischen Selbstüberschätzung führte". Den versicherten Heimweg habe er durch das Besteigen der Lok nicht verlassen.
Für den inzwischen studierenden Kläger bedeutet der Erfolg in Kassel, dass er bei Bedarf weiterhin die gegenüber den Krankenkassen höherwertigen Behandlungsleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung erhält. Zudem könnte er im Fall noch auftretender Spätfolgen gegebenenfalls auch eine Unfallrente beanspruchen.
L.AbuAli--SF-PST