-
Filmfestival von Venedig: Goldener Löwe geht an Regisseurin May el-Toukhy für "Woman Unknown"
-
Zu betrunken für Alkoholtest: Mutter baut Unfall mit dreijährigem Kind in Auto
-
Galaxy Tab S12系列效果圖曝光 Ultra擬配雙鏡頭及瀏海螢幕
-
Linienbus fährt gegen Baum: Elf teils schwer Verletzte in Berlin
-
Trainer Polanski bei Gladbach entlassen
-
Tägliche Rätsel der Badischen Zeitung: Sudoku, Wordle und Kreuzworträtsel
-
Altman: OpenAI wird 2026 nicht an die Börse gehen
-
اليورو يستقر في البنوك المصرية وأعلى سعر للبيع 59.85 جنيه
-
بزشكيان يؤكد رفض الاستسلام وسلطات إيران تعلن مقتل شخص في استهداف سفينة
-
حمزة قورقماز يناقش العلاقة بين وضوح المبادئ واحترام الاختلاف
-
فليك يضم حمزة عبد الكريم إلى قائمة برشلونة بعد أربعة أهداف في الإعداد
-
Frau bei antisemitischer Attacke mit abgebrochener Glasflasche in Berlin verletzt
-
Enges Rennen bei Parlamentswahl in Schweden erwartet - Andersson gibt Stimme ab
-
Bilger drängt Bahn zur Wiedereinführung der vergünstigten Familienreservierung
-
Medien: Trainer Polanski tritt bei Gladbach zurück
-
Berliner BSW-Spitzenkandidat verteidigt Zusammenarbeit mit AfD in Sachsen-Anhalt
-
Chile: Mehr als 280 Festnahmen bei Demonstrationen zum Gedenken an Opfer der Diktatur
-
Muslic träumt von Bosnien-Job: "Kann ich mir vorstellen"
-
Nach Trump-Post mit Nordamerika-Karte: Macron und Carney treffen sich in französischem Überseegebiet
-
Feuerwehr rettet Möwe von Rheinbrücke: Einsatz mit Drehleiter und spontanem Applaus
-
Richterbund fordert Streichung der Weisungsbefugnis gegenüber Staatsanwaltschaften
-
Parlamentswahl in Schweden hat begonnen - enges Rennen erwartet
-
US Open: Krawietz/Pütz verlieren Finale - Zukunft fraglich
-
الأرصاد السعودية تتوقع سيولاً وأمطاراً رعدية في خمس مناطق
-
دول عربية ومنظمات تدين استهداف خط أنابيب في السعودية
-
ستاندرد آند بورز تثبت تصنيف السعودية عند A+
-
Kommunalwahlen in Niedersachsen: Mehr als sechs Millionen Menschen dürfen abstimmen
-
Mindestens ein Toter bei Fährunglück vor Indonesiens Küste
-
Huthis verstärken nach Vormarsch im Jemen Angriffe gegen Saudi-Arabien
-
Trump irritiert mit Aussagen zu Wiedervereinigung Irlands und widmet sich Golfturnier
-
Torwart für Klopp? Baumann weiß was
-
"Noch etwas gutzumachen": DBB-Frauen greifen nach Bronze
-
Tränen statt Triumph: Sabalenka und die neue Tennisordnung
-
Erstes Konzert seit sechs Jahren: Céline Dion feiert Bühnen-Comeback bei Paris
-
Enges Rennen zwischen Mitte-Rechts-Bündnis und Linken bei Wahl in Schweden erwartet
-
CSU-Vorstand berät mit Kretschmer auf Klausurtagung über politische Lage
-
Mehr als sechs Millionen Menschen zu Kommunalwahlen in Niedersachsen aufgerufen
-
Sabalenka entthront: Rybakina gewinnt erstmals die US Open
-
Dänisch-ägyptische Regisseurin May el-Toukhy gewinnt Goldenen Löwen in Venedig
-
Wolfsburg kassiert bei St. Pauli erste Zweitliga-Niederlage
-
Basketball: USA im WM-Finale - Spanien fordert Deutschland
-
Erstes Konzert seit sechs Jahren: Céline Dion feiert Bühnen-Comeback
-
Filmfestival in Venedig: Goldener Löwe geht an dänisch-ägyptische Regisseurin
-
16 Tote bei Brand in Seniorenheim in Chile
-
Anthropic-Chef fordert langsameres Tempo bei KI-Entwicklung - Musk und Altman stimmen zu
-
US Open: Krawietz/Pütz verlieren Doppel-Finale
-
Anthropic-Chef Amodei dringt auf langsameres Tempo bei KI-Entwicklung
-
Nach Angriff auf Pipeline in Saudi-Arabien: Irak entdeckt Drohnen-Startvorrichtung nahe Iran
-
Zweimal 36 Millionen Pfund: Rechtspopulistische Partei Reform UK erhält Doppel-Rekordspende
-
Frankreich zu stark: DBB-Frauen spielen in Berlin um Bronze
Karlsruhe gibt Hartz-IV-Empfängerin in Streit mit Sozialgericht recht
Eine Hartz-IV-Empfängerin aus Hessen hat sich vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich gegen die Entscheidung eines Sozialgerichts gewehrt. Es ging um die Kosten eines Streits mit dem Jobcenter, wie das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte. Das Sozialgericht Darmstadt hatte die Erstattung der außergerichtlichen Kosten mit dem Argument abgelehnt, dass die Frau sich vor ihrer Klage noch einmal an das Jobcenter hätte wenden müssen.
Ihr war ab Oktober 2020 Arbeitslosengeld II bewilligt worden. Dabei wurde ihr Einkommen aber zu hoch angesetzt, wogegen die Frau erfolgreich Widerspruch einlegte. Die Kosten für das Widerspruchsverfahren sollten ihr auf Antrag erstattet werden. Da dies nach einem halben Jahr noch nicht passiert war, erhob sie eine Untätigkeitsklage beim Sozialgericht. Daraufhin entschied das Jobcenter über ihren Antrag, weswegen sie den Rechtsstreit für erledigt erklärte.
Auch dafür wollte sie aber die außergerichtlichen Kosten erstattet bekommen. Das lehnte das Sozialgericht im Dezember 2021 allerdings ab. Die Klage erscheine mutwillig, weil die Frau von vornherein den teureren Weg gewählt habe, begründete es seinen Beschluss. Sie hätte sich, statt zu klagen, noch einmal an das Jobcenter wenden müssen. Ein einfaches Anwaltsschreiben mit Fristsetzung hätte genügt.
Gegen diese sozialgerichtliche Entscheidung zog die Frau vor das Bundesverfassungsgericht. Dieses gab ihr nun Recht, weil das Sozialgericht gegen das Willkürverbot verstoßen habe. Es gebe keine Pflicht, eine Behörde nach Ablauf der Wartefrist vor einer Untätigkeitsklage "zunächst auf die ausstehende Entscheidung über den Antrag oder Widerspruch aufmerksam zu machen, die Klageerhebung anzukündigen und nachzufragen, ob sie bald entscheide", erklärte es.
Wer die vom Gesetzgeber vorgegebene Frist abwarte und danach klage, handle nicht treuwidrig. Das Sozialgericht muss sich nun noch einmal mit der Klage der Frau befassen.
A.AlHaj--SF-PST